Mehrere Ländergesundheitsminister wollten über den Bundesrat ein Versandhandelsverbot dieses Medikaments zur Verhinderung einer ungewollten Schwangerschaft erwirken, schreibt die Welt am Mittwoch.
“Da der Anwendungserfolg am wahrscheinlichsten ist, je früher die Anwendung erfolgt, muss das Arzneimittel am besten unverzüglich zur Verfügung stehen”, heißt es demnach in einem gemeinsamen Antrag der rot-grün regierten Länder Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Schleswig-Holstein sowie des schwarz-grün geführten Landes Hessen für den Bundesrat. “Dies kann über einen Versandhandel typischerweise nicht gewährleistet werden.”
Außerdem sehen die Länder eine sachgerechte Beratung der betroffenen Frauen bei einem Verkauf der “Pille danach” über das Internet nicht gewährleistet. Da die Rezeptpflicht aufgehoben werde und ein sorgfältiges Behandlungsgespräch mit dem Arzt nicht mehr die Regel sei, komme der “Beratung von Angesicht zu Angesicht” in der Apotheke vor Ort eine besondere Bedeutung zu. “Eine Beratung über Online-Fragebögen oder eine telefonische Beratung erscheinen hier weder sachgerecht noch ausreichend.”
Auch Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) dringt auf eine ausreichende Beratung der Frauen: “Unser Ziel ist, auch weiterhin eine qualitativ gute Beratung sicherzustellen”, sagte er der Zeitung.
Text: dpa / fw