Beratungsresistenz und falsche Annahmen leiten die Abschlussbewertung des IQWiG zum Prostatakarzinomscreening mittels PSA. Dabei ginge ein solches Verfahren ohnehin an der Versorgungsrealität vieler Betroffener vorbei, das pauschale Urteil schädige zudem den dezidierten PSA-Test im begründeten Einzelfall.
Trotz der zahlreichen und umfangreichen Stellungnahmen nationaler und internationaler medizinischer Fachgesellschaften sowie des Bundesverbands Prostatakrebs Selbsthilfe e.V. (BPS) ist das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) in seinem Abschlussbericht "Prostatakrebsscreening mittels PSA-Test" bei seiner Interpretation des Begriffes Screening analog zur Bewertung des kontrovers diskutierten Mammografie-Screenings vorgegangen.
Hierbei legt das IQWiG die Auffassung zu Grunde, dass bei einem Prostatakrebsscreening mittels PSA-Test alle Männer in einem bestimmten Alter unabhängig von Begleiterkrankungen und Risikoprofil zu einem PSA-Test aufgefordert werden. Auch bei der intensiven Diskussion im Anhörungsverfahren beim IQWiG wurde an dieser Interpretation des Begriffes festgehalten, obwohl ein derartiges PSA-basiertes Screening weder von den medizinischen Fachgesellschaften, noch den gängigen Leitlinien, noch von Patientenvertretern gefordert oder empfohlen wird.
Im Unterschied zu dem vom IQWiG betrachteten systematischen, rein altersbezogenen Screening mittels PSA erfolgt seit Jahren, gemäß der gängigen Leitlinien, eine risikoadaptierte PSA-Diagnostik als Baustein der Prostatakarzinomfrüherkennung. Diese Form nennt man opportunistisches Screening.
Leider wurde vom IQWiG zwar die Plausibilität des Konzepts einer PSA-basierten Frühdiagnostik dezidiert eingeräumt, letztendlich wurde aber auf die 2028 zu erwartenden Ergebnisse der ProScreen-Studie aus Finnland und der Göteborg-Studie anstatt auf die Ergebnisse der PROBASE-Studie hingewiesen, die noch Ende des Jahres publiziert werden.
Die Deutsche Gesellschaft für Urologie e.V. ist mit den anderen an der Behandlung der Prostatakarzinompatienten beteiligten Fachgesellschaften der Meinung, dass nicht bis 2028 gewartet werden sollte, um die individualisierte Früherkennung des Prostatakarzinoms unter Einbeziehung des PSA-Wertes allen informierten und interessierten Männern als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen zu ermöglichen. Nur so kann eine rechtzeitige Erkennung und Therapie des häufigsten Tumors des Mannes gewährleistet und das vermehrte Auftreten von metastasierten Erkrankungsstadien verhindert werden.
Es ist nun die Aufgabe des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zu überprüfen, ob und wie über das Thema der Erstattungsfähigkeit des PSA-Tests entschieden wird. Der medizinische Nutzen des risikoadaptiert eingesetzten PSA-Tests als Baustein der Prostatakarzinomfrüherkennung bleibt unbestritten. Es liegt an jedem einzelnen Patienten, sich hierüber bei einem Facharzt für Urologie zu informieren und zu entscheiden.
Die DGU wird die Patientenvertreter des BPS weiter dabei unterstützen, ihrer Position in den Entscheidungsgremien Gehör zu verschaffen, den PSA-Test als wichtigen Baustein der Prostatakrebsfrüherkennung anzuerkennen.