Neue Preisbremse für Arzneimittel
Für neue, teure Arzneimittel soll künftig eine Preisgrenze von 250 Millionen Euro im ersten Jahr nach der Markteinführung gelten.
Für neue, teure Arzneimittel soll künftig eine Preisgrenze von 250 Millionen Euro im ersten Jahr nach der Markteinführung gelten.
Das sieht der Entwurf für ein Gesetz zur Stärkung der Arzneimittelversorgung vor, den das Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin beschloss. Heute können neue Mittel zunächst zum frei von den Pharmafirmen festgesetzten Preis verkauft werden, bevor ihr Nutzen offiziell bewertet und über ihren Erstattungspreis verhandelt wird. Manche Mittel erzielen im ersten Jahr enorme Bruttoumsätze von mehreren hundert Millionen Euro.
Das Gesetz von Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) sieht zudem vor, dass die ausgehandelten Erstattungspreise geheim bleiben. Ärzte sollen über den Zusatznutzen neuer Mittel für einzelne Patientengruppen besser informiert werden. Gröhe will zudem Ausschreibungen der Krankenkassen verbieten, an denen sich Apotheken beteiligen können, die Zytostatika – also spezielle Krebsmittel – herstellen und ambulant tätige Onkologen beliefern. Nun beginnen die parlamentarischen Beratungen über den Gesetzentwurf.