Während die Bundesärztekammer (BÄK) die befristete Rückstellung bestimmter Menschen mit sexuellem Risikoverhalten von der Blutspende rechtfertigt, sehen Schwulenverbände in der jetzigen Praxis eine Form der Diskriminierung, die neuere medizinische Erkenntnisse unberücksichtigt lasse.
Im Podcast sprechen wir dazu mit Sven Lehmann von Bündnis 90/Die Grünen. Er fordert, dass die Bundesärztekammer einmal im Jahr überprüfen sollte, ob ein Ausschluss bestimmter Personengruppen von der Blutspende wissenschaftlich überhaupt noch begründet sei. Zudem spricht er sich dafür aus, dass ein Verbot direkter oder indirekter Diskriminierung in das Transfusionsgesetz aufgenommen wird.
Leider ist die Bedeutung innovativer Verfahren zur Neutralisation von Krankheitserregern, Viren und Bakterien in Blutspenden, wie z. B. der Pathogeninaktivierung (PI), auch nach der Debatte weiterhin gering.
Durch PI könnte die 12-monatige sexuelle Abstinenzpflicht für Männer, die Sex mit Männern haben (MSM) aufgehoben werden. Wissenschaftlich ist diese Abstinenzpflicht schon längst nicht mehr zu halten.
Während die Bundesärztekammer (BÄK) weiterhin für befristete Rückstellung von bestimmten Personengruppen von der Blutspende plädiert, sehen verschiedene Verbände und Parteien in der jetzigen Praxis eine Form der Diskriminierung.