Rote-Hand-Brief zu BCG-medac (Bacillus Calmette-Guérin)
Einführung der Patienten-Informationskarte.
Einführung der Patienten-Informationskarte.
BCG-medac (Bacillus Calmette-Guérin) enthält abgeschwäches Mycobacterium bovis und wird angewendet zur Behandlung nichtinvasiver urothelialer Harnblasenkarzinome. Als Nebenwirkung (Häufigkeit bis 1 %) kann eine disseminierte BCG-Infektion auftreten, die latent verlaufen und nach Jahren wieder aufflammen kann. Bei Wiederaufflammen treten insbesondere granulomatöse Pneumonitis, Abszess, infiziertes Aneurysma, infizierte Implantate oder Transplantate sowie Infektion des umliegenden Gewebes auf.
- Um das Bewusstsein für dieses potenziell lebensbedrohliche Risiko zu erhöhen, wird eine Patienten-Informationskarte eingeführt, welche die Patienten bei sich tragen und bei jedem Arztbesuch vorlegen sollten.
- Eine adäquate Behandlung latenter BCG-Infektionen ist von größter Wichtigkeit.
- Im Falle einer systemischen BCG-Infektion sollte ein Infektiologe einbezogen werden, da der Krankheitsverlauf einer Infektion mit Mycobacterium tuberculosis gleicht.
▶ Rote-Hand-Brief zu BCG-medac (Bacillus Calmette-Guérin) vom März 2020
Aufforderung zur Meldung von unerwünschten Arzneimittelwirkungen
Bitte melden Sie Verdachtsfälle unerwünschter Arzneimittelwirkungen an den/die produzierenden pharmazeutischen Unternehmer oder an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) elektronisch über www.bfarm.de oder schriftlich an die Postadresse Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3, 53175 Bonn oder per Telefax: (0228)207-5207