Es geht um Informationen für Frauen in schwierigen Situationen: In einem gesetzlich festgelegten Verzeichnis sollen Kontakte für Schwangerschaftsabbrüche zu finden sein. Wie viele sind das jetzt?
Die neue offizielle Liste mit ÄrztInnen, die Abtreibungen vornehmen, wächst allmählich weiter. Ein halbes Jahr nach dem Start haben sich mittlerweile 301 ÄrztInnen und andere Einrichtungen aus allen Bundesländern eintragen lassen. Weitere Anträge werden derzeit unter anderem auf korrekte Angaben überprüft und sollen in den nächsten Aktualisierungsrunden ergänzt werden. Das Verzeichnis wird monatlich auf einen neuen Stand gebracht, ÄrztInnen können sich freiwillig melden.
Die Bundesärztekammer hatte die Liste Ende Juli online gestellt, die Teil der umstrittenen Reform von Paragraf 219a des Strafgesetzbuches ist. Sie soll Frauen einen leichteren Zugang zu Informationen bieten. Auf Kritik war jedoch gestoßen, dass die Übersicht zum Start zunächst bundesweit nur 87 Einträge von Praxen und anderen Einrichtungen umfasste. Bis Anfang September stieg die Zahl der Einträge auf 215.
Der Anfang 2019 beschlossene Kompromiss der großen Koalition zum sogenannten Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche sieht vor, dass ÄrztInnen öffentlich machen dürfen, dass sie Abbrüche vornehmen - weitere Informationen etwa über angewendete Methoden sind aber nicht erlaubt. Dazu sollen ÄrztInnen auf der Liste Angaben machen können, ohne dass sie Gefahr laufen, gegen strafrechtliche Vorgaben zu verstoßen.
Um den Aufbau weiter zu beschleunigen, werde unter ÄrztInnen kontinuierlich über die Liste und das Anmeldeverfahren informiert, erläuterte die Bundesärztekammer. Wenn MedizinerInnen aufgenommen werden möchten, dauere die Registrierung auf der Internetseite etwa drei Minuten.
Für Frauen, die Informationen suchen, gibt es online auch eine Suchfunktion mit Postleitzahlen und Orten. Dazukommen soll bald eine Umkreissuche. Praxen, Kliniken und andere medizinische Einrichtungen können außerdem Angaben dazu machen, welche Fremdsprachen bei ihnen gesprochen werden.
Online abrufbar ist die Liste auch bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Sie verweist ebenfalls darauf, dass die Aufnahme für ÄrztInnen freiwillig ist. Daher sei die Liste nicht vollständig.