Er saß fast ein Jahr lang in Untersuchungshaft. Dann wurde er freigesprochen. Jetzt verlangt ein Arzt Schadenersatz in Millionenhöhe, auch wegen des Verdienstausfalls.
Gut vier Jahre nach seinem Freispruch im Prozess um den Göttinger Transplantationsskandal verlangt ein Arzt jetzt 1,2 Millionen Euro Schadenersatz vom Land Niedersachsen. Eine Zivilkammer des Landgerichts Braunschweig werde am Freitag über die Klage des Mediziners verhandeln, teilte das Gericht mit.
Der damals vom Dienst suspendierte Chirurg, der während der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Braunschweig 2013 gut elf Monate lang in Untersuchungshaft gesessen hatte, fordert unter anderem einen Ausgleich für seinen Verdienstausfall. Seine Begründung: Er habe als Folge der Untersuchungshaft eine gut dotierte Stelle in Jordanien nicht antreten können.
Das Landgericht Göttingen hatte den früheren Leiter der Transplantations-Chirurgie an der Göttinger Universitätsmedizin im Mai 2015 nach 64 Prozesstagen vom Vorwurf des elffachen versuchten Totschlags und der dreifachen Körperverletzung mit Todesfolge freigesprochen.
Die Richter bescheinigten dem Arzt zwar eine verwerfliche Manipulation medizinischer Daten, die eine schnellere Zuteilung von Organen für seine Patienten bewirkt hätten. Wegen der damaligen Rechtslage sah das Gericht aber keine Strafbarkeit. Der Bundesgerichtshof hatte sich dieser Auffassung angeschlossen und die Revision der Staatsanwaltschaft Braunschweig gegen den Freispruch zurückgewiesen. Für die Untersuchungshaft hatte das Landgericht Göttingen dem Arzt damals eine Entschädigung von 8.500 Euro zugesprochen.
Der Mediziner verlangt nach Darstellung des Landgerichts Braunschweig mit seiner Klage jetzt in Vielfaches dieser Summe. Es geht um insgesamt 1,207 Millionen Euro. Der Arzt macht vor allem einen Verdienstausfall während der Untersuchungshaft geltend, weil er in dieser Zeit eine Stelle in einen Krankenhaus in Jordanien nicht habe antreten können, die mit 50.000 Dollar im Monat dotiert gewesen sei.
Zudem verlangt der Arzt laut Gericht die Erstattung eines Zinsschadens, weil er die für die Außerkraftsetzung des Haftbefehls verlangte Kaution von 500.000 Euro habe finanzieren müssen. Schließlich fordere der Mediziner die Erstattung der Kosten für eine Verfassungsbeschwerde, durch die er die Rechtmäßigkeit der Untersuchungshaft hatte überprüfen lassen wollen. Das Bundesverfassungsgericht hatte diese Beschwerde nicht zur Entscheidung angenommen.
Das beklagte Land Niedersachsen weist die Forderungen des Mediziners nach Angaben des Landgerichts Braunschweig zurück. Es bezweifelte, dass der Mediziner tatsächlich in dem jordanischen Krankenhaus angestellt worden wäre und ein Monatsgehalt in Höhe von 50.000 Dollar bezogen hätte.
Unabhängig von der Schadenersatzklage hat das Oberlandesgericht Braunschweig dem Chirurgen kürzlich Auslagenersatz für zwei Verteidiger in dem 2015 abgeschlossenen Göttinger Prozess zugesprochen und das Land Niedersachsen angewiesen, dem Arzt rund 166.000 Euro plus Zinsen zu erstatten. Das Landgericht Göttingen hatte dem Mediziner nur Auslagenersatz für einen Verteidiger zugebilligt.