“Man kann nicht alles regeln, und man sollte auch nicht mehr regeln, als man regeln muss”, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Man sollte die Entscheidungsfreiheit der Ärzte im Berufsrecht nicht einschränken.
Zehn Landesärztekammern haben ihren Mitgliedern untersagt, Sterbenskranken zu helfen, wenn sie für eine Selbsttötung darum bitten. Damit folgen sie der Musterberufsordnung der Bundesärztekammer. Dabei geht es zum Beispiel darum, ein Medikament in tödlicher Dosierung zugänglich zu machen. Bayern und sechs weitere Kammerbezirke haben dieses Verbot in ihrer Berufsordnung weggelassen.
Der bayerische Ärztepräsident sagte: “Ich könnte mir gut vorstellen, die anderen gleichen sich der bayerischen Berufsordnung an.” Todkranke Patienten fragten nur sehr selten nach Sterbehilfe. “Ausnahmesituationen kann man juristisch häufig nicht regeln und sollte man auch nicht regeln”, betonte Kaplan.
Das von Bundestagsabgeordneten angestrebte Sterbehilfegesetz könne aber Rechtssicherheit schaffen. Vier parteiübergreifende Gruppen von Abgeordneten haben verschiedene Vorschläge dazu vorgelegt. Kaplan befürwortet ein Gesetz, das zwar organisierte oder gewerbsmäßige Sterbehilfe verbietet, Ärzten ansonsten aber Freiräume lässt.
Text: dpa /fw