Die 2017 in Thüringen unter Rot-Rot-Grün eingeführte Arztquote in Akutkliniken soll sicherstellen, dass PatientInnen dort qualitativ gut behandelt werden. Die CDU will sie jetzt wieder abschaffen.
Die verbindliche Facharztquote für Thüringer Akutkliniken sorgt erneut für Diskussionen. Die CDU-Landtagsfraktion - von Anfang an Gegnerin der vor gut drei Jahren eingeführten Mindestzahl von ÄrztInnen in Fachabteilungen - will diese abschaffen. Mit einem entsprechenden Antrag zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes geht die Fraktion in die Landtagssitzung in dieser Woche.
Aus ihrer Sicht ist die Quote für die mehr als 40 Akutkliniken im Freistaat mit zu viel bürokratischem Aufwand verbunden. "Sie müssen ständig Ausnahmeanträge schreiben", sagte der Gesundheitsexperte der Fraktion, Christoph Zippel. Hintergrund sind die Schwierigkeiten mancher Häuser, die Quote zu erfüllen.
Akutkliniken im Freistaat ist es seit 2017 vorgeschrieben, Fachabteilungen mit mindestens 5,5 Vollzeitstellen für ÄrztInnen auszustatten. Davon müssen wenigstens drei FachärztInnen des jeweiligen Fachgebiets sein. Dies soll sicherstellen, dass für die notwendigen Behandlungen genügend qualifizierte MedizinerInnen vor Ort sind. Das Krankenhausgesetz berechtigt das Land, den Kliniken Qualitätsvorgaben zu machen. Die CDU will nun ausschließen, dass dies auch für Personalvorgaben gilt. Damit stößt sie nicht nur auf Widerspruch aus der rot-rot-grünen Koalition, auch die Landesärztekammer zeigt sich wenig erfreut.
Die Kammer sei "mehr als überrascht", teilte eine Sprecherin mit. Wie die Kammer lehnten auch alle medizinischen Fachgesellschaften mit Blick auf die Patientensicherheit eine Unterschreitung der in Thüringen festgelegten Mindestvorgaben ab, sagte sie.
"Ich will nicht, dass das Land Qualitätskriterien aus der Hand gibt", sagte der Linke-Abgeordnete Ralf Plötner. Es gehe bei der Quote um nichts Geringeres als Patientensicherheit. Für die SPD-Abgeordnete Cornelia Klisch, selbst Ärztin, wäre ein Verzicht auf die Quote "ein Schritt nach hinten". Das Bürokratie-Argument kann Klisch nicht nachvollziehen. Im Fall der Quote betreffe diese die Verwaltung der Häuser. "Und die steht nicht am Patientenbett."
Kliniken, die nicht genügend ÄrztInnen für ihre Fachabteilungen haben, können eine Ausnahmegenehmigung zum Weiterbetreiben der unterbesetzten Abteilungen beantragen, die das Gesundheitsministerium genehmigen muss. Im vergangenen Jahr hatte die erste Klinik eine dauerhafte Ausnahmegenehmigung erhalten. In der Corona-Pandemie hatte Gesundheitsstaatssekretärin Ines Feierabend zudem angekündigt, dass die Facharztquote bei größerer Belastung der Häuser ausgesetzt werden kann.