Die Ermittlungen gegen einen Arzt wegen möglicher Falschdiagnosen auf Krebs schlagen hohe Wellen. Damit keine weiteren PatientInnen unnötig operiert werden, wurden auch 85 Kliniken in Rheinland-Pfalz informiert.
Im Skandal um mutmaßliche Krebs-Fehldiagnosen eines Pathologen im saarländischen St. Ingbert soll verhindert werden, dass weitere PatientInnen womöglich unnötig operiert werden. In einer "dringlichen Mitteilung" seien daher 22 Kliniken im Saarland und 85 Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz aufgefordert worden, bei aktuellen Fällen "noch einmal ganz genau hinzuschauen", sagte der Geschäftsführer der Saarländischen Krankenhausgesellschaft, Thomas Jakobs, in Saarbrücken.
Im Zweifelsfall sollten PatientInnen, die mit Befunden aus der Praxis jenes Pathologen kämen, noch einmal neu untersucht werden, "damit eben nicht Leute operiert werden, bei denen gar keine Veranlassung besteht", sagte Jakobs. Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken ermittelt derzeit in 26 Fällen wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen den 60 Jahre alten Mediziner. Nach dessen Fehldiagnosen sollen PatientInnen in verschiedenen Kliniken des Saarlandes ohne Not an vermeintlichen Krebserkrankungen operiert worden sein.
Die Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz hat alle zu ihr gehörenden 85 Kliniken im Land über ein digitales Rundschreiben informiert. Bisher seien keine Hinweise auf mögliche Fälle in Rheinland-Pfalz eingegangen, sagte eine Sprecherin in Mainz.
Das Gesundheitsministerium in Saarbrücken bestätigte das Schreiben an die Kliniken. Ob es weitere Fälle gebe, bleibe abzuwarten, sagte eine Sprecherin. Der Verdacht erstreckt sich auf den Zeitraum 2016 bis Mitte 2019. Dem Mediziner sei ein vorläufiges Berufsverbot erteilt worden, hieß es. Die Staatsanwaltschaft habe bei Durchsuchungen bei dem Arzt mehr als 100 Umzugskartons beschlagnahmt, sagte Jakobs.
Die Staatsanwaltschaft teilte am Mittwoch mit, die Ermittlungen konzentrierten sich auf die bisher 26 angezeigten Fälle. Dabei werde auch externe Expertise herangezogen, sagte ein Sprecher in Saarbrücken. Über die Frage, wie viele der sichergestellten Proben untersucht werden sollten, werde dann auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse entschieden. Die Anzahl der sichergestellten Proben sei derzeit nicht abzuschätzen.
Ebenfalls wurde bekannt, dass der Mediziner im Sommer 2014 wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr vom Amtsgericht St. Ingbert zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen verurteilt worden war. Bei der entsprechenden Fahrt mit seinem Auto stand er demnach unter dem Einfluss von Medikamenten.