Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur wies die Vergabekammer des Bundes am Donnerstag einen Nachprüfungsantrag der Konkurrentin zurück, der Trägerschaft der Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD).
Sanvartis, Dienstleister im Gesundheitswesen, hatte bei einer europaweiten Ausschreibung des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) den Zuschlag für die Patientenberatung von 2016 an für sieben Jahre bekommen. Dafür stehen Fördermittel von neun Millionen Euro jährlich zur Verfügung. Daraufhin hatte die UPD-Trägerschaft den Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt.
Als sich abzeichnete, dass der Zuschlag an das Callcenter geht, wurden Zweifel an dessen Unabhängigkeit laut, da es bereits für einige Krankenkassen tätig ist. Laut Vergabekammer erfüllt Sanvartis jedoch die “vorgeschriebene Neutralität und Unabhängigkeit”. Auch gebe es keine Anhaltspunkte, dass der GKV-Spitzenverband “das Vergabeverfahren manipulativ … betrieben hätte”.
Die Vergabekammer ließ also erkennen, dass der Zuschlag zurecht an Sanvartis gegangen sei, zumal im UPD-Angebot selbst Mängel aufgetaucht seien, die möglicherweise einen Ausschluss nach sich gezogen hätten.
Die UPD hat nun dem Vernehmen nach noch weitere zwei Wochen Zeit, Rechtsmittel gegen den Beschluss der Beschwerdekammer beim Oberlandesgericht einzulegen. Dies hätte dann aufschiebende Wirkung.
Hinter der UPD stehen der Sozialverband VdK, Verbraucherzentrale Bundesverband und Verbund unabhängiger Patientenberatung.
Text: dpa /fw