Urteil: Hausarztvertrag muss von AOK vorläufig gesetzt werden
Die AOK Bayern muss den umstrittenen Hausarztvertrag vorläufig umsetzen. Dies hat das Landessozialgericht in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss entschieden (Az.: L 12 KA 83/15 B ER). Dami
Die AOK Bayern muss den umstrittenen Hausarztvertrag vorläufig umsetzen.
Dies hat das Landessozialgericht in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss entschieden (Az.: L 12 KA 83/15 B ER). Damit widersprach das Landesozialgericht dem Sozialgericht München, das im Juni einen Schiedsspruch zu der strittigen Frage in einer Einstweiligen Anordnung für nicht wirksam erklärt hatte.
Seit längerem streitet die mit Abstand größte Krankenkasse Bayerns mit dem Bayerischen Hausärzteverband über den sogenannten Hausarztvertrag. Die Bundesregierung schreibt den Kassen solche Verträge vor, die den Ärzten höhere Honorare und den Patienten eine bessere Behandlung bringen sollen. Weil sich AOK und Hausärzteverband nicht einigen konnten, hatte ein Fachmann den Schiedsspruch erlassen, der eigentlich im April in Kraft treten sollte.
Die AOK weigerte sich aber, das Votum umzusetzen, weil sie eine Kostenexplosion befürchtet. Sie war dafür auch von Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) sowie von allen im Landtag vertretenen Parteien kritisiert worden. Das Landessozialgericht befand nun, die Festsetzungen der Schiedsperson hätten sich “noch im Rahmen des ihr zustehenden Gestaltungsspielraumes bewegt”.
Text: dpa /fw