Verfassungsgericht soll über ärztliche Zwangsbehandlung entscheiden
Die medizinische Zwangsbehandlung psychisch Kranker kommt vor das Bundesverfassungsgericht. Den Richtern liegt der Fall einer Frau mit Psychose vor, die eine lebensgefährliche Brustkrebserkrankung
Die medizinische Zwangsbehandlung psychisch Kranker kommt vor das Bundesverfassungsgericht.
Den Richtern liegt der Fall einer Frau mit Psychose vor, die eine lebensgefährliche Brustkrebserkrankung nicht behandeln lassen will. Die noch nicht absehbare Entscheidung könnte sich laut Deutscher Stiftung Patientenschutz auch auf zu Hause gepflegte Demenzkranke auswirken.
Der Bundesgerichtshof (Az.: XII ZB 89/15) legte das Verfahren dem höchsten Gericht vor, weil er das geltende Recht für verfassungswidrig hält: Mit dem Gleichheitsgrundsatz sei es unvereinbar, dass Ärzte Menschen in der Psychiatrie gegen ihren Willen behandeln dürften, psychisch Kranke zu Hause dagegen nicht.
Der BGH meint, das widerspreche dem Fürsorgeauftrag des Staates, wonach auch diejenigen behandelt werden müssten, die krankheitsbedingt keinen freien Willen bilden könnten.
Ihre Betreuerin will die 63-Jährige aus Stuttgart zwangsweise stationär einweisen und den Brustkrebs ärztlich behandeln lassen. Das schlösse auch eine Brustamputation oder Bestrahlungen mit ein.
Amtsgericht und Landgericht Stuttgart wiesen die Anträge der Betreuerin zurück: Die Frau sei bettlägerig, Grund für eine zwangsweise Einweisung gebe es keinen. Außerhalb einer geschlossenen Unterbringung sei eine Behandlung wider Willen aber nicht erlaubt.
Text: dpa /fw