Gegen vier Ärzte wird am Dienstag (9.00 Uhr) am Amtsgericht Lehrte verhandelt, weil sie mit einem falsch dosierten Medikament den Tod eines Patienten verursacht haben sollen. Den Medizinern im Alter von 36 bis 56 Jahren wird fahrlässige Tötung vorgeworfen.
Eine 36 Jahre alte Ärztin soll im Entlassungsbrief des 36 Jahre alten Patienten aus dem Klinikum Lehrte die vorgesehen Dosis eines Medikaments aus Nachlässigkeit einmal pro Tag verordnet haben, obwohl sie lediglich einmal pro Woche hätte verabreicht werden dürfen. Infolge der Überdosierung starb der Patient rund drei Wochen später.
Einem Mitangeklagten wird vorgeworfen, den Arztbrief gegengezeichnet zu haben, obwohl er den Fehler bei der Medikation hätte erkennen müssen. Die beiden weiteren Mitangeklagten übernahmen im Klinikum Wahrendorff, wohin der Patient überwiesen wurde, die vorgegebene Medikation, obwohl auch für sie der Fehler hätte erkennbar sein müssen.
Zunächst wurden gegen die Beschuldigten auf Antrag der Staatsanwaltschaft Geldstrafen zwischen 9000 und 13 500 Euro verhängt. Weil die Ärzte dagegen Einspruch einlegten, wird der Fall nun vor Gericht verhandelt. (Az. 4 Cs 51 Js 4953/14)
Auch wenn Todesfälle die absolute Ausnahme sind, sehen Ärzte sich immer wieder dem Vorwurf eines Behandlungsfehlers ausgesetzt. Nach Angaben der Norddeutschen Schlichtungsstelle gab es 2015 in Niedersachsen 1446 Anträge auf Schadenersatz.
In 790 Fällen davon, das sind knapp 30 Prozent, wurde dem Antrag stattgegeben, weil nach einer Prüfung von einem Behandlungs- oder Aufklärungsfehler ausgegangen wurde. Die häufigsten Krankheiten, die 2015 zur Anrufung der Schlichtungsstelle führten, waren Arthrosen, Frakturen, Bandscheibenschäden sowie Brustkrebs. Drei Viertel der Fehler entstanden in Kliniken, der Rest in Arztpraxen.