VR-Therapie in neurologischer Rehabilitation als Kassenleistung?

Wer nach einem Schlaganfall, einer Schädelverletzung oder einer Nervenschädigung Bewegung von neu auf lernen muss, kann dies zunehmend in virtuellen Realitäten (VR) tun.

Mehr Therapiemotivation und Therapieintensität

Schöne neue Welt: Wer nach einem Schlaganfall, einer Schädelverletzung oder einer Nervenschädigung Bewegung von neu auf lernen muss, kann dies zunehmend in virtuellen Realitäten (VR) tun. Immer mehr Kliniken und Behandlungszentren integrieren VR-Systeme in die neurologische Rehabilitation. Fachleute der Deutschen Gesellschaft für Klinische Neurophysiologie und Funktionelle Bildgebung (DGKN) sind von der Wirksamkeit der Methode überzeugt. In VR-gestützten Therapieverfahren, die von dem Computerspiel-Bereich inspiriert sind, können TherapeutInnen den Schwierigkeitsgrad individuell an ihre PatientInnen anpassen und in deren konventionelle Reha-Maßnahmen integrieren. Dies steigert die Therapiemotivation und somit auch die Therapieintensität. Die DGKN fordert deshalb die Kostenübernahme dieser modernen Technologien – auch im Rahmen des seit Januar 2020 geltenden Digitale-Versorgung-Gesetzes.

Das Eintauchen in die virtuelle Scheinwelt funktioniert ganz einfach: PatientInnen setzen eine VR-Brille auf und nichts ist mehr so wie es war: Training am Strand unter Palmen, Punkte sammeln im Wettkampf oder die eigenen Arme und Beine wieder einwandfrei funktionierend erleben – im virtuellen Raum ist alles möglich. Neurologische Rehabilitation wird zum Erlebnis. "Wir beobachten jeden Tag, wie die VR bei den Patienten die Anstrengungsbereitschaft steigert", sagt der DGKN-Experte Professor Dr. Tobias Schmidt-Wilcke, Chefarzt der Neurologischen Klinik der St. Mauritius Therapieklinik. Seit Juni 2019 werden in der Rehabilitationsklinik in Meerbusch PatientInnen mit VR-Systemen behandelt. "Wir haben unsere Therapieangebote mittlerweile ausgebaut und auf spezielle Krankheitsbilder zugeschnitten", so Schmidt-Wilcke weiter.

Erste klinische Studien zeigen, dass sich die Schaffung neuer, ungewohnter Eindrücke aber auch die "Gamifizierung" positiv auf die Motivation der PatientInnen auswirken. So machen sich viele VR-Therapien unter anderem den Spieltrieb des Menschen zu Nutze – was vor allem in der Reha bei Kindern und Jugendlichen sehr erfolgreich ist. "Die Therapie kann so im Vergleich zur konventionellen Reha intensiviert werden", sagt der Neurologe, "und ist sowohl im ambulanten Bereich als auch – nach einer gewissen Einarbeitung – zu Hause einsetzbar." 

Das gelähmte Bein nach einem Schlaganfall virtuell bewegen

Das menschliche Gehirn ist in einem hohen Maße formbar und anpassungsfähig. Erfahrungen und Lernprozesse unterstützen die Reparaturmechanismen des Zentralen Nervensystems. "VR bietet mehr Möglichkeiten, diesen Input spannend, variabel, situationsangepasst zu gestalten", erklärt Schmidt-Wilcke. "Wir wissen, dass eine Hirnfunktionsstörung nach einer Verletzung aufgabenorientiert und durch viele Wiederholungen behandelt werden muss. Die VR hat das Potenzial, Therapien passgenau, messbar und attraktiv zu gestalten." 

Ein Beispiel: Nach einem Schlaganfall ist das Bein eines Patienten gelähmt. Setzt er eine VR-Brille auf, sieht er sein Bein, das sich in der virtuellen Welt leichter bewegen lässt als in der Wirklichkeit. Das Gehirn des Patienten wird "ausgetrickst", es reagiert auf diesen nicht realen Reiz, das Bein kann so wieder in das Körperschema integriert werden.  

Krankenkassen bei Finanzierung noch zurückhaltend

Jährlich erleiden rund 270.000 Menschen in Deutschland einen Schlaganfall. Mit Blick auf die demografische Entwicklung ist davon auszugehen, dass sich die Anzahl der Schlaganfälle in den nächsten 40 Jahren verdoppeln wird. Bereits jetzt stellt der Schlaganfall die häufigste Ursache von Langzeitbehinderungen und Abhängigkeit dar. Mit steigenden Überlebensraten wächst auch der Bedarf an Neurorehabilitation. Dies stellt eine immense Herausforderung für das deutsche Gesundheitssystem dar.

Noch sind die Krankenkassen bei der Finanzierung der VR-gestützten Therapie zurückhaltend. Die Therapieeinheiten werden bislang gemäß dem Aufwand den PatientInnen in Rechnung gestellt. Fachleute der DGKN fordern nun eine Kostenübernahme – auch im Zuge des seit Januar 2020 geltenden Digitale-Versorgung-Gesetzes. Darin heißt es schließlich, dass in der Digitalisierung und in innovativen Versorgungsstrukturen große Chancen für eine bessere Gesundheitsversorgung in Deutschland liegen.