Trotz heute verfügbarer Medikamente, die die Zerstörung der Gelenke häufig stoppen können, erhält immer noch ein beträchtlicher Anteil aller Menschen mit Gelenkrheuma innerhalb von zehn Jahren eine Erwerbsminderungsrente. Eine rechtzeitige Reha-Behandlung könnte dies nach Einschätzung der Deutschen Gesellschaft für Rheumatologie e.V. (DGRh) oftmals ebenso verhindern wie eine Umgestaltung am Arbeitsplatz.
In Deutschland leiden 0,8% der Erwachsenen an einer rheumatoiden Arthritis. Ebenso häufig ist die ankylosierende Spondylitis, auch Morbus Bechterew genannt. Beide Erkrankungen können gut behandelt werden. "Im optimalen Fall können die PatientInnen bis zum Rentenalter berufstätig bleiben“, erklärte DGRh-Präsident Professor Dr. med. Hendrik Schulze-Koops von der LMU München.
Im individuellen Fall lässt sich das aber nicht voraussagen. Noch immer müssen zu viele PatientInnen ihren Beruf frühzeitig aufgeben. Bei der rheumatoiden Arthritis ist dies bei bis zu 5% der Betroffenen bereits in den ersten zwei Jahren nach der Diagnose der Fall. Bei der ankylosierenden Spondylitis bleibt die Berufsfähigkeit länger erhalten. Die Erkrankung beginnt allerdings bereits im früheren Erwachsenenalter. "Bei mehr als der Hälfte der PatientInnen kommt es im Verlauf der Erkrankung zu relevanten Einschränkungen bei der beruflichen Teilhabe“, sagte Professor Dr. med. Dirk Meyer-Olson, Sprecher der Kommission Rehabilitation, Physikalische Therapie und Sozialmedizin der DGRh.
Moderne Medikamente, sogenannte Biologika oder Signaltransduktionsinhibitoren, können die Schäden an den Gelenken oft verhindern und das Voranschreiten begrenzen. "Die Einschränkungen der Arbeitsproduktivität sind in den vergangenen Jahren deutlich zurückgegangen", so Meyer-Olsen: "Wir müssen aber erkennen, dass wir die berufliche Teilhabe nicht bei allen PatientInnen mit Medikamenten allein erhalten können."
Eine weitere Möglichkeit, die Erwerbsfähigkeit zu erhalten, besteht dann in einer Reha-Behandlung. "Die medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation ist in Deutschland fest im Sozialversicherungssystem verankert", sagte Schulze-Koops: "Sie bietet insbesondere Menschen mit rheumatischen Erkrankungen gute Chancen, die berufliche Teilhabe so lange wie möglich zu erhalten." Die DGRh hat zuletzt 2015 in ihrem Positionspapier "Treat to Participation" wichtige Eckpunkte zum Stellenwert der rheumatologischen Rehabilitation in Deutschland formuliert. "Hier sind alle RheumatologInnen aufgefordert, zu erkennen, wann der Zeitpunkt für eine Reha-Behandlung bei einem Patienten gekommen ist“, sind sich Schulze-Koops und Meyer-Olsen einig. "Die Initiative zur Reha-Behandlung sollte nicht allein vom Patienten oder Hausarzt ausgehen."
Eine Reha-Behandlung kann, auch wenn sie erfolgreich verläuft, oftmals nicht alle Hindernisse beseitigen, die Menschen mit Rheuma daran hindern, ihren Arbeitsplatz zu erhalten. "Viele Betroffene stoßen bei Arbeitgebern, aber auch bei KollegInnen auf Hürden und Unverständnis, wenn sie ihre berufliche Tätigkeit fortsetzen wollen“, berichtete Professor Dr. med. Matthias Schneider vom Universitätsklinikum Düsseldorf.
Im beruflichen Umfeld sind deshalb kreative Lösungen gefordert, um den Arbeitsplatz von Menschen mit Rheuma zu erhalten. "Fachärztliche Behandlung, rechtzeitige Rehabilitation und die Integration der PatientInnen ins Arbeitsleben bieten zusammen die beste Möglichkeit, die Lebensqualität von Rheuma-PatientInnen zu erhalten" sagte Schneider abschließend.