Der Gemeinsame Bundesausschuss hat den Zugang zu Anschluss- und geriatrischer Rehabilitation entbürokratisiert, die Genehmigung durch die Kasse entfällt. Ferner hat der GBA 17 Projekte, die vom Innovationsfonds gefördert werden, positiv beschieden.
Über die geriatrische Rehabilitation für Patienten über 70 Jahre und über die Anschluss-Reha nach einem Krankenhausaufenthalt entscheiden Vertrags- und Klinikärzte künftig allein – eine Genehmigung der Krankenkasse ist nicht mehr notwendig. Damit, so das unparteiische Mitglied des Bundesausschusses, Dr. Monika Lelgemann, werde der Zugang für Patienten zu Rehabilitationsleistungen erleichtert werden.
Bei der geriatrischen Reha müssen Ärzte künftig auf der Verordnung verschiedene Angaben machen: neben dem Alter gehören dazu die rehabilitationsbegründende Funktionsdiagnose sowie körperliche, geistige oder seelische Einschränkungen, die Auswirkungen auf die Aktivitäts- und Teilhabemöglichkeiten der Patienten haben. Mit zwei Funktionstests müssen diese Diagnosen durch den Vertragsarzt überprüft und auf der Verordnung dokumentiert werden.
Eine laut Bundesausschuss typische Fallkonstellation: 78-jährige Patient:innen mit Diabetes mellitus Typ 2 und depressiven Episoden. Dabei sollte der Arzt unter anderem die Mobilitätseinschränkungen zum Beispiel mit Mobilitätstests nach Tinetti oder Timed "Up&Go" im Hinblick auf eine geriatrische Reha ermitteln. In einem zweiten Funktionstest wird die Geriatrische Depressionsskala angewendet.
Typische Fallkonstellationen für die Anschluss-Reha seien, so der GBA, Erkrankungen des Herzens und des Herzkreislaufsystems, Krebserkrankungen sowie die Behandlung des Bewegungsapparats, der Atmungsorgane und neurologische Erkrankungen. Grundvoraussetzung bleibe, dass bei den Versicherten die Voraussetzungen für eine Reha vorliegen.
Der Beschluss basiert auf einem Auftrag des Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetzes. Notwendig ist noch die Genehmigung durch das Bundesgesundheitsministerium. Die neugefasste Richtlinie soll frühestens am 1. Juli 2022 in Kraft treten.
Mit einem weiteren Beschluss hat der Bundesausschuss über die Förderung von 17 Projekten des Innovationsausschusses entschieden. Dabei wurde nach Angaben des GBA-Vorsitzenden Josef Hecken erstmals das neuartige zweistufige Auswahlverfahren angewendet. Im ersten Schritt reicht dazu eine Ideenskizze aus, auf deren Basis der Innovationsausschuss entscheidet, ob ein Vollantrag eingereicht werden kann.
Die 17 Projekte wurden auf der Basis von 136 Ideenskizzen positiv beschieden. Damit wurde gut die Hälfte der insgesamt 33 eingereichten Vollanträge positiv beschieden. Ein Projektantrag kam aus einem themenoffenen Bereich, die 16 anderen haben folgende Themen zum Inhalt:
Genaue Beschreibungen der Projekte sollen bis Ende Januar in der Projektdatenbank Neue Versorgungsformen des GBA öffentlich gemacht werden.