Heilmittel, häusliche Krankenpflege und Leistungen zur medizinischen Reha können künftig per Videosprechstunde verordnet werden. Dazu hat der Bundesausschuss am vergangenen Donnerstag die Voraussetzungen konkretisiert. So muss es sich bei Heilmitteln und häuslicher Krankenpflege bei weiteren oder Folgeverordnungen handeln, Erstverordnungen sind nur in der persönlichen Sprechstunde möglich.
Ferner gelten folgende Voraussetzungen:
Die Richtlinie tritt nach Genehmigung des Bundesgesundheitsministeriums in Kraft. Ferner muss der Bewertungsausschuss von KBV und GKV-Spitzenverband darüber entscheiden, ob der EBM angepasst werden muss. Dafür hat das Gremium sechs Monate Zeit.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) will in der ersten Februarhälfte konkrete Vorschläge zu den Reformeckpunkten der Regierungskommission vorlegen. Dabei wird ein bundesweites Stufenkonzept mit grundsätzlicher Zuordnung von Leistungsgruppen als sinnvoller Ansatz für die Landeskrankenhausplanung favorisiert. Zentral sei dabei eine differenzierte fallzahlunabhängige Vorhaltefinanzierung, so der DKG-Vorstandsvorsitzende Dr. Gerald Gaß am 17.01. vor Journalisten in Berlin. Unabdingbar gehört dazu auch eine Beendigung der strukturellen Unterfinanzierung der Kliniken. Für ambulant-klinische Leistungen hält die DKG ein Hybrid-DRG-System für sinnvoll. Zur Lösung des Problems der Unterfinanzierung von Investitionen sei die Schaffung eines Investitionsfonds erforderlich, aus dem der geplante Strukturwandel, die Modernisierung und die CO2-Neutralität der Krankenhäuser finanziert werden.
Um das Ausmaß der für dieses Jahr zu befürchtenden Insolvenzwelle zu begrenzen, müssten über schon geschaffene Härtefallregelungen – etwa für die gestiegenen Energiekosten – hinaus kurzfristig Reformen entschieden werden: einen vollständigen Inflationsausgleich, der alle gestiegenen Kosten abfedert, und einen Ausgleich für die gesunkenen Fallzahlen. Dieses strukturelle Defizit beziffert die DKG auf 15 Milliarden Euro.
Zu den Folgen des Investitionsdefizits sagte Gaß: Aufgrund von veralteten und ineffizienten Heizanlage benötige ein einziges Krankenhausbett so viel Energie wie zwei Einfamilienhäuser.
Der Medizinische Fakultätentag hat Forderungen nach einer Aufstockung der Zahl der Medizinstudienplätze – die Vorstellungen gehen bis zu 5.000 – widersprochen und sie als unbegründet zurückgewiesen. Im internationalen Vergleich gebe es in Deutschland weder zu wenig Studienplatz noch zu wenig Ärzte. Viel wichtiger seien eine Reform des Studiums selbst sowie ein zielgerichteter Einsatz der Mediziner. Es sei unrealistisch, die Qualität des Studiums zu verbessern – was erhöhten Personaleinsatz erfordere – und gleichzeitig noch die Kapazitäten aufzustocken. Der MFT plädiert dafür, bestehende Kapazitäten im Gesundheitssystem effizienter zu nutzen und der geografischen Ungleichverteilung von Ärzten entgegenzuwirken. Die geplante Krankenhausreform könne dazu ein richtiger Schritt sein.
Der Forderung nach mehr Studienplätzen setzt der MFT folgende Daten entgegen: Derzeit beginnen jährlich knapp 12.000 Menschen ein Medizinstudium. Jeder Studienplatz kostet im Durchschnitt 240.000 Euro. Aktuell studieren an deutschen Universitäten 105.000 Medizinstudenten, so viele wie noch nie. Die Zahl der Anwärter auf den Arztberuf ist seit 2005 um 30 Prozent gestiegen.
Vor dem Hintergrund der im vergangenen Jahr erneut gesunkenen Zahl von Organspenden hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach für die Einführung der Widerspruchslösung plädiert. Nach Daten der Deutschen Stiftung Organspende haben letztes Jahr 869 Menschen eines oder mehrere Organe gespendet, 6,9 Prozent weniger als im Vorjahr. Aufgrund dessen hält Lauterbach das seit 2020 geltende Recht der Zustimmungslösung und der Dokumentation der Zustimmung – etwa bei Ausstellung eines Personalausweises oder eines Führerscheins – für gescheitert. Der Bundestag solle einen erneuten Anlauf unternehmen.
Der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Tino Sorge, warf Lauterbach Versäumnisse vor: Bis heute sei der Aufbau eines Organspende-Registers nicht erfolgt, für den das Gesundheitsministerium zuständig sei. Auch aus der SPD-Fraktion wird auf die Verantwortung des BMG und des Bundesinstituts für Arzneimittel beim Vollzug geltenden Rechts verwiesen.
Dr. Klaus Reinhardt, seit 2019 amtierender Präsident der Bundesärztekammer, will sich bei den im Mai anstehenden Neuwahlen für die Vorstandsspitze der Kammer erneut bewerben. In einer zweiten Amtszeit möchte er vor allem die Themen Prävention, Gesundheitskompetenz, engere Kooperation der Sektoren, die Digitalisierung und die Herausforderungen der gesellschaftlichen Alterung aufgreifen.
Dr. Andreas Philippi, 57, Facharzt für Chirurgie und seit 2021 SPD-Bundestagsabgeordneter, wird neuer Gesundheitsminister in Niedersachsen. Der aus dem Harz stammende SPD-Politiker folgt auf Daniela Behrens, die das Amt des Innenministeriums übernehmen wird, das durch die Ernennung von Boris Pistorius zum Bundesverteidigungsminister in der vergangenen Woche vakant geworden ist.