Die Bundesregierung hat am 30.08. die Entwürfe für ein Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung im Gesundheitswesen (DigiG) und für ein Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten (GDNG) beschlossen. Kernelement des DigiG ist die Einführung der ePA ab 2025, mit dem GDNG werden Gesundheitsdaten für die Forschung nutzbar gemacht.
Die Gesetzentwürfe stoßen auf ein unterschiedliches Echo. Die KBV kritisiert scharf die geplanten Sanktionen – Abzug von einem Prozent des Honorars –, wenn Ärzte nicht imstande sind, eRezepte auszustellen. Andererseits fehlten klare Vorgaben für Softwarehersteller, um Funktionsfähigkeit und Akzeptanz der PVS-Systeme herzustellen. Die geplante Opt-Out-Regelung für Versicherte hält die KBV für zu unübersichtlich, die zum Erstellen der ePA kalkulierte Zeit für nicht ausreichend. Der GKV-Spitzenverband begrüßt insgesamt die Pläne, fordert aber sechs Monate mehr Zeit bis zur Einführung einer flächendeckenden ePA. Die forschende Industrie begrüßt den nun auch für sie zu schaffenden Zugang zu Forschungsdaten. Kritisch sieht der vfa allerdings die Möglichkeit, den Widerspruch gegen die Nutzung nach der Art der Nutzer zu differenzieren. Notwendig sei auch, dass die Genehmigung klinischer Studien künftig bei einem Datenschutzbeauftragten konzentriert wird.
Der Honorarumsatz der Vertragsärzte ist 2021 um 8,1 Prozent gewachsen, nach 2,9 und 4,7 Prozent in den Vorjahren. Ohne den Effekt der Corona-Impfkampagne hätte der Zuwachs 2021 nur bei 4,2 Prozent gelegen, berichtet das Zentralinstitut für die vertragsärztliche Versorgung auf Basis von Daten seines Praxis-Panels. Allerdings stiegen auch die Ausgaben mit sieben Prozent vergleichsweise stark. In den gesamten drei Jahren standen dem Einnahmenzuwachs von 16,4 Prozent Kostensteigerungen von 16,2 Prozent gegenüber, so dass sich unter dem Strich auch die Gewinnsituation der Praxen in diesen Jahren verbessert hat. Größter Kostenfaktor mit 56 Prozent aller Aufwendung ist das Personal; der Kostenanstieg war mit 22 Prozent überproportional. Noch stärker (42 Prozent) stiegen die Aufwendungen für Wartung und Instandhaltung.
Die Bundesärztekammer hat im Einvernehmen mit dem Paul-Ehrlich-Institut ihre Richtlinie zur Gewinnung von Blut- und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten neu gefasst. Zukünftig ist eine spendenwillige Person für vier Monate von der Spende zurückzustellen, wenn sie innerhalb der letzten vier Monate ein Sexualverhalten aufgewiesen hat, das ein deutlich erhöhtes Übertragungsrisiko für schwere Infektionskrankheiten aufweist. Die sexuelle Orientierung und die Geschlechtsidentität der spendenwilligen Person oder ihrer Sexualpartner:innen spielen bei der Bewertung des Risikos keine Rolle. Als risikobehaftetes Sexualverhalten gilt mit insgesamt mehr als zwei Personen, mit einer neuen Person, wenn dabei Analverkehr praktiziert wird, Sexarbeit oder deren Inanspruchnahme, Sexualverkehr mit einer Person, die mit Hepatitis B, C oder HIV infiziert ist oder die in einem Endemiegebiet/Hochprävalenzland für diese Viren lebt oder von dort eingereist ist. Entfallen sind ferner die Höchstaltersgrenzen von 60 Jahren bei Erstspenden und von 68 Jahren bei Widerholungsspenden.
Das wissenschaftliche Team des IGeL-Monitors beim Medizinischen Dienst Bund hat die Immun-Apherese zur Behandlung von Long-/Post-Covid-Erkrankten mit „unklar“ bewertet. Bisher lägen keine Ergebnisse aus Studien vor, in denen dieses Verfahren für die Indikation Long-Covid untersucht worden ist. Jedoch könnten zwei laufende Studien in naher Zukunft dazu beitragen, Nutzen und Schaden des Verfahrens besser bewerten zu können. Bereits zuvor hatte der Medizinische Dienst die Studienlage drei anderer Behandlungsverfahren – H.E.L.P.-Apherese, die Hyperbare Sauerstofftherapie und die Ozontherapie – ausgewertet und keine Hinweise auf einen Nutzen gefunden.
Die EMA hat den an die Sublinie Omikron XBB.1-5 angepassten Corona-Impfstoff von BioNTech/Pfizer zur Zulassung empfohlen. Die Empfehlung gilt für Personen ab fünf Jahren unabhängig vom Impfstatus. In der Regel folgt die EU-Kommission den Empfehlungen der EMA. Sobald die Zulassung vorliegt, werde der Impfstoff bereitgestellt, teilten die Unternehmen mit.
Die Corona-Warn-App ist im Laufe ihrer insgesamt mehr als dreijährigen aktiven Phase fast 49 Millionen Mal heruntergeladen worden. Die Kosten der App für den Bund beliefen sich nach Mitteilung des Bundesgesundheitsministeriums auf 214 Millionen Euro. Seit dem 1. Juni ist die App aufgrund der stark rückläufigen Infektionszahlen abgeschaltet. Derzeit laufen Auswertungen, wie die Pandemie in Deutschland ohne die Warn-App verlaufen wäre; erste Ergebnisse zeigten, dass sie einen deutlich reduzierenden Einfluss auf die Zahl der Infektionen und Todesfälle gehabt hat.