Die KBV-Vertreterversammlung hat am 03.03. das Bundesgesundheitsministerium aufgefordert, dass das KV-System und Experten der ambulanten Versorgung bei der Neukonzeption der Notfallversorgung aktiv eingebunden werden. Ohne eine Einbeziehung der Perspektive niedergelassener Ärzte könne eine Reform der gemeinsamen Notfallversorgung nicht funktionieren, heißt es in einer Resolution. Die KBV reagiert damit reserviert auf die von der Expertenkommission der Bundesregierung vorgeschlagenen Eckpunkte. Während vorangegangene Vorschläge die bisherigen etablierten Strukturen gewürdigt und mit einbezogen hätten, breche die vorliegende Stellungnahme der Experten mit diesem konstruktiven Vorgehen. Die vorhandene Notfallversorgung fuße auf Kooperation und Arbeitsteilung, die unter Berücksichtigung regionaler Bedarfe weiterentwickelt werden müsse. In einer ersten Reaktion hatte die KBV, aber auch etliche Ärzteverbände die Art der Einbindung der Vertragsärzte in die Integrierten Notfallzentren (INZ) kritisiert: deren Öffnung bereits ab 14 Uhr, also während der Praxisöffnungszeiten, sowie die Dominanz der Kliniken in der Leitung der INZ.
Nach den Neuwahlen haben sich Vertreterversammlung und Vorstand neu konstituiert. Im Amt bestätigt wurde die bisherige Vorsitzende der VV, Dr. Petra Reis-Berkowicz, die als Allgemeinärztin im oberfränkischen Gefrees arbeitet. Ihre Stellvertreter sind Dr. Anke Pielsticker, niedergelassene Psychotherapeutin in München, und Dr. Rolf Englisch, Gynäkologe aus Bielefeld.
Ebenfalls bestätigt wurden Dr. Andreas Gassen, Orthopäde aus Düsseldorf, im Amt des Vorstandsvorsitzenden und als Stellvertreter Dr. Stephan Hofmeister, Allgemeinarzt aus Hamburg. Zur Nachfolgerin des aus Altersgründen aus dem Vorstand ausgeschiedenen Diplom-Volkswirts Dr. Thomas Kriedel wählte die Vertreterversammlung die bisherige Dezernentin der KBV für Ärztliche und veranlasste Leistungen, Dr. Sibylle Steiner. Während der Pandemie hatte sie vorübergehend zusätzlich eine bereichsübergreifende Task Force geleitet.
Vor den anstehenden Verhandlungen über den Bundeshaushalt 2024 hat der Bundesrechnungshof vor einem "Kontrollverlust" angesichts einer dramatischen Neuverschuldung des Bundes gewarnt. Binnen drei Jahren sind als Folge der Pandemie, des Ukrainekrieges und der Energiekrise 850 Milliarden Euro an neuen Krediten aufgenommen worden, die Schuldenlast allein des Bundes stieg um 60 Prozent auf 2,1 Billionen Euro. Als Folge dessen sei die jährliche Zinslast des Bundes binnen drei Jahren von vier auf 40 Milliarden Euro gestiegen. Ferner seien immer mehr Ausgaben gesetzlich verpflichtend, etwa im Sozialbereich, gebunden. Die Bundesregierung müsse die "Versteinerung" des Bundeshaushaltes auflösen, um wieder Handlungsspielraum zu bekommen.
Die zunehmend prekäre Haushaltslage des Bundes schlägt inzwischen auf die Sozialversicherungen, insbesondere in der Kranken- und Pflegeversicherung, durch. Für die Krankenversicherung ist der Bundeszuschuss für dieses Jahr gesenkt worden; trotz Beitragserhöhungen zum Jahreswechsel und eines Spargesetzes müssen die Kassen mit einem strukturellen Defizit rechnen. Ebenfalls defizitär ist die Pflegeversicherung, für die das Bundesgesundheitsministerium nun Beitragserhöhungen angekündigt hat. Derweil fordern allerdings Vertragsärzte insgesamt eine Abkehr von der Budgetierung ihrer Vergütungen; die Krankenhäuser und einige Krankenkassen verlangen ein (kreditfinanziertes) "Sondervermögen" für Krankenhausinvestitionen mit einem Volumen von 100 Milliarden Euro.
Die im Rahmen des Krankenhauszukunftsfonds bereitgestellten Fördermittel in Höhe von insgesamt drei Milliarden Euro sind nahezu vollständig ausgezahlt. Wie das Bundesamt für Soziale Sicherung mitteilt, wurden über 6.000 Anträge von Kliniken zur Förderung von Digitalisierungsvorhaben gestellt. Das Bundesamt erwartet dadurch eine spürbare Verbesserung der Qualität in der Krankenhausversorgung.
Dagegen scheinen die vom Bundesgesundheitsministerium im vergangenen Jahr zugesagten Energiehilfen in einem Volumen von 710 Millionen Euro allein für 2022 nicht bei den Krankenhäusern anzukommen. Bis Dezember 2022 seien den Kliniken lediglich 37 Millionen Euro ausgezahlt worden, berichtet die Deutsche Krankenhausgesellschaft. Insgesamt sind 4,5 Milliarden Euro für den Ausgleich gestiegener Energiekosten für die Kliniken vorgesehen. Aufgrund von Konstruktionsfehlern werde davon nur ein Bruchteil den Krankenhäusern zugeleitet, so die Krankenhausgesellschaft, die die dadurch ein wachsendes Insolvenzrisiko sieht.
Als erster Schritt in die richtige Richtung, aber als insgesamt unzureichend haben die Verbände der pharmazeutischen Industrie die Maßnahmen des in einem Referentenentwurf für ein "Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz" (ALBVVG) bewertet. Die geplanten Modifikationen für die Preisbildung – sie ermöglichen einen um 50 Prozent höheren Preis – sollen nur für Kinderarzneimittel, Antibiotika und Onkologika gelten, die insgesamt nur einen Bruchteil der Grundversorgung mit Generika ausmachen. Lieferengpässe gebe es für etliche Indikationsgebiete. Auch bei Onkologika, darauf weist Pro Generika hin, sei der Vorschlag unzureichend. Das betreffe etwa die Rabattverträge, für die vorgeschrieben wird, dass mindestens ein europäischer Hersteller den Zuschlag bekommen muss. Bei Tamoxifen helfe dies nicht weiter, da die beiden verbliebenen Anbieter schon beide in Europa ansässig seien. Allerdings sind zwischen Februar 2022 und jetzt drei von fünf Herstellern aus dem Markt ausgeschieden. Der Preis pro Tablette liegt bei acht Cent. Der derzeit größte Hersteller, Hexal, hat einen Marktanteil von 80 Prozent.
Professor Dr. Michael Hallek, Direktor der Klinik für Innere Medizin an der Uniklinik Köln und stellvertretender Direktor des Centrums für Integrierte Onkologie Aachen Bonn Köln Düsseldorf (CIO) ist zum Vorsitzenden des Sachverständigenrates Gesundheit und Pflege gewählt worden. Nach seiner Wahl kündigte er an, das Thema Personalmangel als oberste Priorität zu sehen. Binnen Jahresfrist wolle sich der Sachverständigenrat dazu äußern. Stellvertreter von Hallek sind die Pflegewissenschaftlerin Professor Melanie Messer (Uni Trier) und der Gesundheitsökonom Professor Jonas Schreyögg (Uni Hamburg).