Die in den letzten zehn Jahren stattgefundene Alterung der Ärzte in Deutschland wird wahrscheinlich in den nächsten Jahren aufgrund des bevorstehenden Wechsels in den Ruhestand beträchtliche Lücken in der Versorgung reißen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes in Wiesbaden waren 2023 31 Prozent der Ärzte und Zahnärzte über 55 Jahre alt, im Durchschnitt aller Erwerbstätigen sind es dagegen nur 26 Prozent. Vor zehn Jahren noch lag der Anteil der Ärzte über 55 Jahre bei 26 Prozent.
Dabei ist die Zahl der ausländischen Ärzte in den vergangenen zehn Jahren von 29.000 auf 63.000 gestiegen. In diesem Zusammenhang sieht die Bundesärztekammer die Notwendigkeit, das Verfahren zur Anerkennung der Gleichwertigkeit der im Ausland erworbenen Berufsabschlüsse zu beschleunigen und zu verbessern. Die Verfahren dauerten zu lang, wenn Unterlagen nicht vollständig seien, aber auch wenn Personalressourcen bei den Behörden fehlten, so die Vizepräsidentin der Bundesärztekammer, Dr. Ellen Lundershausen, zum Redaktionsnetzwerk Deutschland. Die Bundesländer sollten dazu die Prüfung an eine gemeinsame Gutachterstelle in Bonn geben. Aber auch dort dauern die Verfahren inzwischen sechs Monaten und einem Jahr. Verlängert haben sich die Bearbeitungszeiten durch eine gestiegene Zahl der Anträge von Ärzten aus der Türkei und der Ukraine. Überdies verlangen Länderbehörden oft einen Anstellungsnachweis; das führt dann zu einem unlösbaren Konflikt, wenn Krankenhäuser als Arbeitgeber aus Gründen der rechts- und Planungssicherheit nur dann eine Anstellung unterzeichnen, wenn der Berufsabschluss als gleichwertig anerkannt ist. Außerdem muss dem Nachweis der Dokumente über den ausländischen Abschluss oft erst ein persönliches Prüfungsverfahren vorgeschaltet sein. Die Bundesärztekammer hält es für notwendig, die verschiedenen Verfahren kompatibel zu machen.
Zum Schutz vulnerabler Gruppen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach die zusammen mit Experten der Bundesärztekammer und aus dem Bereich der Pflege erarbeiteten Bundesempfehlungen für den Hitzeschutz vorgelegt. Nach Angaben Lauterbachs wurden auf Basis von RKI-Berechnungen zur Übersterblichkeit als Folge von Hitzeperioden im Jahr 2022 4.500 zusätzliche Tote, im vergangenen Jahr 3.200 Tote ermittelt. Die witterungsbedingten Gefährdungen seien inzwischen sehr fein regional messbar, sagte Lauterbach bei der Vorstellung der Hitzeschutzpläne. Eine positive Nachricht sei, dass der Deutsche Wetterdienst Hitzeperioden mit fünf Tagen Vorlauf prognostizieren kann.
Anders als in Frankreich, wo schon seit längerem qualifizierte Hitzeschutzprogramme existieren, sei es in Deutschland aufgrund datenschutzrechtlicher Bestimmungen schwierig, gezielt vulnerable Gruppen wie Menschen, die im Freien arbeiten, Kinder, Pflegebedürftige und Senioren, zu erreichen sowie sie über Risiken und geeignete Schutzmaßnahmen aufzuklären. Daher spielten Ärzte und Pflegepersonal eine besonders wichtige Rolle, deren Engagement auch aufgrund der überdurchschnittlich gut ausgebildeten Verbändestruktur gestärkt werde, erklärte Lauterbach. Eine besondere Risikogruppe, so der Präsident der Bundesärztekammer, Dr. Klaus Reinhardt, seien Menschen, die nicht in ärztlicher Behandlung seien und die das Gefährdungspotential durch Hitze unterschätzten.
Mehr als 20 Patientenverbände, die sich zum Bündnis Pro Transplant zusammengeschlossen haben, streben eine Verfassungsbeschwerde gegen das geltende Transplantationsgesetz an und wollen so die Widerspruchslösung für die Organspende erreichen. Begründet wird die Klage mit dem sogenannten Untermaßverbot, so der Medizinrechtler Professor Franz Lindner von der Universität Augsburg. Danach sei der Gesetzgeber verpflichtet, sich intensiver um Organspenden zu bemühen. Grundlage dafür sei Artikel 2 des Grundgesetzes, der das Grundrecht auf Leben und Gesundheit regelt. Auf diesem Grundsatz bauten unter anderem auch die jüngsten Urteile des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutz auf.
Im ersten Quartal 2024 ist die Zahl der Organspenden erneut um sechs Prozent gesunken. Im Gesamtjahr 2023 waren es 965 Spenden, 30 Prozent weniger als 2007. In Spanien dagegen, dem Land mit den meisten Organspenden, werden fünfmal so viele Organe gewonnen wie in Deutschland. Dort, wie auch in etlichen anderen europäischen Ländern, gilt die Widerspruchslösung. Inzwischen gibt es auch erneute Vorstöße aus den Bundesländern für die Einführung der Widerspruchslösung
Laut einem Gutachten des Berliner IGES-Instituts decken die vom Bund gezahlten Beiträge für Bezieher von Bürgergeld nur ein Drittel der tatsächlich anfallenden Kosten der Krankenkassen für die Gesundheitsversorgung dieses Personenkreises. Danach liegen die Ausgaben der GKV um 9,2 Milliarden Euro über den Zahlungen des Bundes und müssen somit von der Solidargemeinschaft der GKV-Versicherten getragen werden. Pro Kopf zahlt der Bund 108,48 Euro, die tatsächlichen Pro-Kopf-Gesundheitsausgaben liegen bei 311,45 Euro (2022). Dagegen zahlt der Staat für privat krankenversicherte Bürgergeldbezieher einen Zuschuss in Höhe von 421,77 Euro. Das Gutachten war vom GKV-Spitzenverband in Auftrag gegeben worden.
Die Zahl der pflegebedürftigen Menschen in Deutschland ist nach Auffassung von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach mit 360.000 im vergangenen Jahr "überraschend stark" gestiegen; aufgrund der demografischen Entwicklung habe das BMG mit einem Zuwachs von nur rund 50.000 gerechnet. Lauterbach versucht den starken Anstieg mit einem Sandwich-Effekt zu erklären: Zur großen Zahl der aktuell pflegebedürftig werdenden betagten Menschen kämen nun auch erstmals die Babyboomer hinzu, die Pflegeleistungen beanspruchen.
Dagegen hält der Bremer Pflegeforscher Professor Heinz Rothgang diese Entwicklung für keineswegs überraschend, vielmehr sei das Prognosemodell des BMG von einem sehr unwahrscheinlichen Szenario ausgegangen. Er erwartet, wie auch die Kranken- und Pflegekassen, dass die Einnahmen der Pflegeversicherung schon im nächsten Jahr nicht mehr alle Leistungen abdecken könnten. Auch Lauterbach hält die gegenwärtige Finanzierung nicht für nachhaltig. Eine Reform hält er allerdings erst in der nächsten Legislaturperiode für möglich.