In bis zu 1.000 Gesundheitskiosks sollen für Patienten in sozial benachteiligten Stadtteilen und Regionen niedrigschwellige Beratungsangebote geschaffen werden. Das kündigte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach bei einem Besuch des Gesundheitskiosks Hamburg-Billstedt an. Initiiert werden sollen diese Einrichtungen von den Kommunen, die Finanzierung sollen größtenteils die GKV und die PKV übernehmen.
Die Eckpunkte die geplante Gesetzesinitiative:
Leitung und Personal bestehen aus examinierten Pflegefachkräften und Community Health Nurses. Die Kioske sollen eng mit dem öffentlichen Gesundheitsdienst kooperieren. Ferner sollen bestehende Beratungsstrukturen wie Pflegestützpunkte, Terminservicestellen der KVen, Jugendämter, Familienzentren und Stadtteil-/Quartiersmanagement einbezogen werden
Die Kioske werden autonom von den Kommunen initiiert; sie können von den Krankenkassen den Abschluss eines schiedsamtsfähigen Vertrages fordern. Zuständig sind die Landesverbände der Krankenkassen. Voraussetzung ist allerdings, dass sich auch die Kommunen an der Finanzierung mit 20 Prozent beteiligen. Auf die GKV entfallen 74,5, auf die PKV 5,5 Prozent. Über die Gesamtkosten für die öffentlichen Haushalte schweigt sich das Bundesgesundheitsministerium aus.
Die Errichtung von Gesundheitskiosks basiert auf einem Projekt des Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesausschusses, das erfolgreich auch unter Beteiligung von Ärzten in Hamburg-Billstedt durchgeführt worden ist. Es ist ein zentrales Anliegen der Bundesregierung, für benachteiligte Menschen in sozialen Brennpunkten niedrigschwellige Gesundheitsangebote bereitzustellen, weil dieser Personenkreis häufig die Angebote der vertragsärztlichen Versorgung nicht nutzt. Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung kritisiert allerdings, dass die geplanten Kioske in enger Anbindung an den ÖGD organisiert werden sollen. Ungeachtet der Tatsache, dass der ÖGD wichtige Aufgaben in der Gesundheitsförderung und Prävention erfülle, sei die haus- und fachärztliche Versorgung der zentrale Ort der Gesundheitsversorgung. Die Evaluation in Hamburg habe gezeigt, dass ein Kiosk dann erfolgreich ist, wenn ein Netz von haus-und Fachärzten dahinterstehe, so ZI-Vorstandsvorsitzender Dr. Dominik Graf von Stillfried.
Die Europäische Arzneimittelagentur EMA in Amsterdam hat neue Vakzinen von Biontech/Pfizer und Moderna zugelassen, die als bivalente Impfstoffe auch auf die Omikronvariante BA.1 angepasst sind. Das sei ein "Quantensprung im Kampf gegen die Pandemie", erklärte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach. Er geht davon aus, dass der Impfstoff bereits im Laufe dieser Woche zur Verfügung steht und verimpft werden kann. Damit werde der optimale Zeitpunkt erreicht, zu dem Impflücken für den beginnenden Herbst geschlossen werden könnten.
Auch der Vorsitzende des Bundesverbandes der Ärztinnen und Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst, Dr. Johannes Nießen, empfahl die breite Nutzung der neuen Impfstoffe. Die Bürger sollten nicht warten, bis weitere Impfstoffe speziell gegen BA.4- und BA.5-Varianten verfügbar seien. Einen darauf ausgerichteten Impfstoff haben Biontech/Pfizer für den Herbst angekündigt. Nießen weist in diesem Zusammenhang auf die noch unklare Datenlage hin, vor deren Hintergrund nicht vorhergesagt werden könne, welche Virusvarianten – BA.1 oder BA.4/5 – im Herbst dominant sein könnten.
Im ersten Halbjahr 2022 ist der Krankenstand der Techniker Krankenkasse auf durchschnittlich 9,1 Tage je versichertem Erwerbstätigen gestiegen und hat damit ein Rekord-Niveau erreicht. Im gleichen Vorjahreszeitraum betrug der Krankenstand 6,8 Tage, ein Jahr zuvor, dem ersten Coronajahr 7,9 Fehltage. Hauptgrund für den hohen Krankenstand in diesem Jahr sind Atemwegserkrankungen wie Grippe und Erkältungen sowie eine hohe Krankheitslast durch Corona. So erhöhte sich der Corona-bedingte Krankenstand von 0,02 Tagen in 2020 auf 0,08 Tage in 2021 und 3,2 in diesem Jahr – ein exponentielles Wachstum mit dem Faktor 4 pro Jahr.
Nach Angaben des Instituts der Deutschen Wirtschaft belastet die Corona-bedingte zusätzliche Krankenlast die Unternehmen in diesem Jahr voraussichtlich mit 3,6 Milliarden Euro Mehrkosten für die Lohnfortzahlung. Diese summierte sich im vergangenen Jahr auf knapp 78 Milliarden Euro.
Am 1. September ist das Tariftreuegesetz in Kraft getreten, damit sind Altenheime und ambulante Pflegedienste verpflichtet, ihre Pflegekräfte nach den abgeschlossenen Tarifverträgen zu bezahlen, auch wenn die Einrichtung nicht über einen Arbeitgeberverband an der Tarifpartnerschaft teilnimmt. Damit kommt auf die Branche, insbesondere auf private Anbieter, eine Kostenlawine zu. Im vergangenen Jahr hatte das Berliner IGES-Institut ein Personalkostenwachstum in der Altenpflege von 25 Prozent prognostiziert. Laut Handelsblatt erwartet der größte private Betreiber von Pflegeeinrichtungen in Deutschland, Korian, Mehrkosten zwischen 500 und 1.000 Euro je Mitarbeiter und Monat. Der größte Teil der zusätzlichen Kosten dürfte auf die Pflegebedürftigen selbst überwälzt werden, da die Leistungen der Pflegeversicherung gedeckelt sind.