Die Zahl der wegen Krebs in Krankenhäusern behandelten Patienten ist 2022 nach Daten des Statistischen Bundesamtes auf den tiefsten Stand seit 20 Jahren gesunken; im Vergleich zum Vorjahr ging die Zahl der Behandlungsfälle in Kliniken um zwei Prozent zurück, teilte das Statistische Bundesamt mit. Mögliche Ursachen dafür sind die sinkende Zahl von Rauchern (16 gegenüber 22 Millionen vor 20 Jahren), eine verbesserte Prävention, neue Behandlungsregime und mehr ambulante Behandlungen. Krebs war damit der vierthäufigste Grund für eine Klinikbehandlung – nach Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems, Verletzungen und Vergiftungen sowie Krankheiten des Verdauungssystems. Krebs ist die zweithäufigste Todesursache geblieben, die Zahl der Todesfälle ist um 21.000 auf 231.500 im Vergleich zu 2002 gestiegen. Dies ist allerdings nach den Berechnungen der Statistiker ausschließlich auf die demografische Entwicklung zurückzuführen.
Die Zahl der Antibiotika-Verordnungen ist im Jahr 2022 wieder auf 31 Millionen gestiegen, liegt aber immer noch um 10 Prozent unter dem Wert des Vor-Corona-Jahres 2019. Dies geht aus einer Analyse des Wissenschaftlichen Instituts der Ortskrankenkassen (WIdO) hervor. Der Anteil der Reserveantibiotika lag mit 42 Prozent um rund 5 Prozentpunkte unter dem Niveau des Jahres 2019. Bereits seit 2013 verzeichnet das Institut für diese Medikamente sinkende Verordnungszahlen, es hält den Anteil aber immer noch für zu hoch.
Die Verordnungspraxis zeigt erhebliche regionale Unterschiede: Bei den Verordnungen von Antibiotika liegen das Saarland, Nordrhein und Westfalen-Lippe an der Spitze (ca. 325 Verordnungen je 1000 GKV-Versicherte), am unteren Ende liegen Brandenburg, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt (ca. 145 Verordnungen). Bei den Reserveantibiotika liegen die Verordnungsspitzen in Rheinland-Pfalz und im Saarland (227 je 1000 Versicherte), am sparsamsten gehen damit Ärzte in Hamburg, Berlin und Bremen um (119 bis 124).
Ein Risiko für die Wirksamkeit der Antibiotika sieht das WIdO in gehäuft auftretenden Liefer- und Versorgungsengpässen mit Standardantibiotika wie Amoxicillin, Phenoxymethylpenicillin und Ampicillin. Das Abweichen von der Standardtherapie durch Nutzung von Reserveantibiotika könne die Gefahr von Resistenzbildungen erhöhen. Zur Vermeidung von Lieferengpässen empfiehlt das WIdO eine gesetzliche Verpflichtung von Herstellern und Großhändlern über die kompletten Lieferketten. Dringend würden aber auch innovative Wirkstoffe benötigt; hierfür sei bislang zu wenig investiert worden. Grundsätzlich hält das Wido eine verstärkte öffentliche Forschungsförderung für sinnvoll.
Nach zähem Ringen auch innerhalb der Koalition darüber, unter welchen Bedingungen der Besitz und Konsum sowie die Produktion von Cannabis legalisiert werden könnte, scheint das dazu notwendige Gesetz entscheidungsreif zu sein. Nun soll der Bundestag in der nächsten Woche abschließend darüber entscheiden; die Zustimmung des Bundesrates ist notwendig. Damit könnten der Besitz und der Konsum von Cannabis ab dem 1. April, die Produktion ab dem 1. Juli erlaubt sei. Straffrei ist der Besitz von 25 Gramm Cannabis für Menschen ab vollendetem 18. Lebensjahr. Die Produktion soll in regionalen/lokalen Genossenschaften ermöglicht werden. Die Legalisierung von Cannabis geht einher mit Strafverschärfungen (zwei Jahre Freiheitsstrafe bei verbotener Abgabe an Jugendliche/Kinder) sowie verstärkten Anstrengungen zum Jugendschutz. Das Konzept der Kriminalisierung sei gescheitert, erklärte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach in der Sendung „Markus Lanz“ am Donnerstagabend. Das sei mit einer erheblichen Belastung von Polizei und Justiz – rund 180.000 Verurteilungen pro Jahr – einhergegangen. Im Fokus stehe nun der Jugendschutz. Evaluation aus Kanada und Colorado, wo Cannabis vor einigen Jahren legalisiert worden ist, gäben der deutschen Drogenpolitik Unterstützung, so Lauterbach: Schwarzmärkte seien um zwei Drittel geschrumpft, der Anstieg des Konsums bei Jugendlichen sei rückläufig. Für Deutschland sollen die Erfahrungen mit dem neuen Gesetz bereits nach zwei Jahren evaluiert werden.
Führende Organisationen der Ärzteschaft wie die Bundesärztekammer sehen die Liberalisierung äußerst kritisch und verweisen darauf, dass die Hirnentwicklung nicht mit 18 Jahren abgeschlossen sei und durch den Konsum von Cannabis erheblich beeinträchtigt werden kann.
Abgeordnete der Koalitionsfraktionen haben bei den abschließenden Beratungen des Bundeshaushaltes noch einmal korrigierend in bereits zwischen Bundesfinanzminister Christian Lindner und Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach konsentierten Einsparungen eingegriffen. In etlichen Etatposten wurden die Ansätze wieder erhöht.
Insgesamt weist der BMG-Etat ein Volumen von 16,7 Milliarden Euro auf, deutlich weniger als in den Vorjahren, die durch Sonderausgaben als Folge der Pandemie geprägt waren. Der Großteil des Etats – 14,5 Milliarden Euro – fließt dem Gesundheitsfonds als Bundeszuschuss zu. Der fällt um 10,5 Milliarden Euro niedriger aus als 2023 – entsprechend hoch ist der Spardruck bei den Krankenkassen.
Im Rest des Etats gab es in letzter Runde noch einmal wesentliche Verbesserungen: