Wochenrückblick: Koalition einigt sich auf letzte Details der Klinikreform

Die Koalition hat sich auf finale Details zur Klinikreform geeinigt. Diskussionsbedarf gab es bei der ärztlichen Personalbemessung und der 24/7-Fahrdienst-Pflicht. Die Reform könnte diese Woche im Bundestag verabschiedet werden.

Koalition einigt sich auf letzte Details der Klinikreform

Im Deutschen Bundestag kommt die Krankenhausreform wahrscheinlich in dieser Woche auf die Zielgerade. Die drei Koalitionsfraktionen haben sich mit dem BMG Anfang letzter Woche auf letzte Detailänderungen geeinigt, die abschließend am Mittwoch im Bundestagsgesundheitsausschuss beraten werden. Donnerstag oder Freitag könnte der Entwurf für das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz in zweiter und dritter Lesung vom Bundestag verabschiedet werden; es war allerdings am Freitag noch nicht in die Tagesordnung aufgenommen worden. Der Bundesrat könnte sich am 22. November mit dem Gesetz befassen. Er hätte die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen.

Zu den Änderungen, über die Konsens herrscht, gehört auch die Einführung eines Instruments für die ärztliche Personalbemessung. Das hatten die Bundesärztekammer und der Marburger Bund gefordert, die dafür konzeptionelle Vorarbeiten geleistet hatten. Begrüßt wird auch der vorgesehene Prüfauftrag für eine Berücksichtigung der ärztlichen Weiterbildung in der Krankenhausvergütung. Insgesamt liegen dem Gesundheitsausschuss rund 50 Änderungsanträge vor. Dies betrifft eine grundsätzliche Öffnungsmöglichkeit der Level 1i-Häuser in ländlichen Regionen für die ambulante fachärztliche Versorgung. Ferner sollen Krankenhäuser grundsätzlich für die ambulante Versorgung von Kindern, etwa mit seltenen Erkrankungen, geöffnet werden. Das gilt auch für pädiatrische Institutsambulanzen. Pflege und Case-Management in Level 1i-Kliniken sollen ausgebaut werden. Bei der Finanzierung des geplanten Transformationsfonds sehen die Koalitionäre Signale aus der PKV, dass diese sich mit ihrem Versichertenanteil von etwa acht Prozent beteiligen könnte. Das wären jährlich etwa 200 Millionen Euro. Der PKV-Verband bestreitet das nachdrücklich. Er hält die Beteiligung der Finanzierung der Versicherungen für verfassungswidrig.

Bis zu den abschließenden Beratungen durch den Bundestag wird noch keine Folgenabschätzung der Reform vorliegen. Daran werde gearbeitet, so Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach. Er ist auch zuversichtlich, dass das Gesetz den Bundesrat passieren wird. Denn bei einem Scheitern der Reform an den Ländern wäre für 2025 ein „beispielloses Kliniksterben“ zu erwarten  für das die Länder die Verantwortung trügen.

Notfallreform im Bundestag

Das Gesetz zur geplanten Reform der Notfallversorgung ist in erster Lesung im Bundestag beraten worden und wird nun den Gesundheitsausschuss beschäftigen. Grundsätzlich wird die Reform von allen Beteiligten als notwendiger Bestandteil einer umfassenden Krankenhausneuordnung begrüßt. Details werden aber beispielsweise von der KBV scharf kritisiert. Das gilt für die vorgesehene Verpflichtung der KVen, einen 24/7-Fahrdienst für die akute Notfallversorgung sicherzustellen. Das sei weder versorgungsnotwendig noch personell zu leisten. Dies führe während der Öffnungszeiten der Praxen zu Doppelstrukturen und Ineffizienz. Der GKV-Spitzenverband begrüßt die Vorgabe dagegen, mahnt aber dazu, sie mit Augenmaß anzuwenden, um die KV nicht vor unlösbare personelle Probleme zu stellen. Ferner mahnt der GKV-Spitzenverband bundeseinheitliche Struktur- und Qualitätsvorgaben für den Rettungsdienst an.

AU-Report der AOK: Krankenstand auf Rekordniveau

Nach AOK-Daten wird der Krankenstand in diesem Jahr ein neues Allzeithoch erreichen. Allein zwischen Januar und August 2024 kamen auf 100 Versicherte 225 krankheitsbedingte Arbeitsausfälle, so viele, wie im Gesamtjahr 2023. Dabei stehe die Grippe- und Erkältungswelle im Herbst und Winter 2024 noch aus, so die AOK-Vorstandsvorsitzende Carola Reimann bei der Vorstellung des Fehlzeitenreports 2024 des Wissenschaftlichen Instituts der Ortskrankenkassen. Als eine mögliche Ursache – neben einem Anstieg der Morbidität – wird auch die elektronische Übermittlung der AU-Bescheinigung an die Krankenkassen gesehen, die zu einer exakteren Erfassung der AU-Fälle die führt. Zu den Treibern des steigenden Krankenstandes zählen insbesondere Atemwegserkrankungen, neben Grippe insbesondere auch Covid-19-Infektionen, sowie Muskel- und Skeletterkrankungen sowie psychische Leiden mit besonders langer AU-Dauer. Auch arbeitsbedingter Stress sei eine wichtige Ursache. 

Für 2023 zeigt der Report erneut, dass das Gesundheits- und Sozialwesen wenig gesundheitsförderliche Arbeitsbedingungen bietet: So liegt die Zahl der AU-Fälle je 100 Versicherte in diesem Sektor mit 253 (plus 5,6 Prozent zum Vorjahr) um 12,4 Prozent über dem Bundesdurchschnitt. Maßgeblich verursacht wird dies auch durch die Arbeitsbedingungen in Alters- und Pflegeheimen (Krankenstand 9,2 Prozent) und Krankenhäusern (7,2 Prozent) bei einem Bundesdurchschnitt von 6,6 Prozent. Sehr günstig schneiden dagegen Praxen der Ärzte und Zahnärzte mit einem Krankenstand von 4,8 Prozent ab.

Unter allen Gesundheitsberufen haben Ärzte mit 3,3 Prozent des niedrigsten Krankheitsstand und sind je Krankheitsfall mit 7,5 Tagen auch nicht lange krank. Noch schneller genesen allerdings MFA in Arztpraxen binnen 6,7 Tagen und in Zahnarztpraxen in nur 5,6 Tagen. Den höchsten Krankenstand weist die Berufe der Altenpflege mit 9,5 Prozent auf.

Keine Aufbereitung der Corona-Pandemie

Zumindest in dieser Legislaturperiode wird es keine Aufarbeitung der staatlichen Maßnahmen und des Managements der Corona-Pandemie geben. Insbesondere die FDP-Bundestagsfraktion, aber auch die AfD und das Bündnis Sarah Wagenknecht, hatten für einen Untersuchungsausschuss oder eine Enquetekommission des Bundestages plädiert. Die SPD plädierte dafür, dass auch die Länder als Mitbeteiligte und Mitentscheidende, etwa in der Ministerpräsidentenkonferenz und aufgrund unterschiedlicher Eingriffsschärfe bei der Beschränkung von Freiheiten, in die Verantwortung und daher in die Evaluation einbezogen werden müssten. Angesichts der nun nur noch etwa zehn Monate zur Verfügung stehenden Zeit in der laufenden Legislaturperiode sei eine Aufarbeitung daher nicht mehr realistisch zu Ende zu bringen.