Mit insgesamt 17,2 Millionen Notaufnahmen einschließlich der 12,4 Millionen ambulanten Aufnahmen in den Notfallambulanzen der Kliniken haben diese seit 2018 einen Rekordstand erreicht. Das geht aus Daten des Statistischen Bundesamtes hervor. Zu Beginn der Corona-Epidemie war die Zahl der Notaufnahmen im Jahr 2020 zunächst erstmals seit langem auf 9,4 Millionen ambulante Fälle zurückgegangen, stieg dann aber kontinuierlich wieder an. Als Ursache vermutet die Deutsche Stiftung Patientenschutz, dass die Kapazitäten des kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes vermindert und ambulante Notfallpraxen geschlossen worden sind. Ein Grund dafür war, dass nach einem Urteil des Bundessozialgerichts Sozialabgaben für Honorarärzte erhoben worden sind, was aber inzwischen modifiziert worden ist. In Reaktion auf den neuen Rekordwert fordert die AOK nun eine möglichst rasche Umsetzung der von der Ampel-Koalition geplanten Reform der Notfallversorgung. Die guten Vorarbeiten müssten in der neuen Wahlperiode rasch aufgegriffen werden.
Unterdessen sind die Kapazitäten im Rettungsdienst in den vergangenen Jahren stark ausgebaut worden. Der Zuwachs der Beschäftigten lag mit 71 Prozent auf 86.000 Menschen deutlich über dem durchschnittlichen Personalaufwuchs im gesamten Gesundheitswesen von 19 Prozent zwischen 2012 und 2022.
Sonstige Produkte der Wundbehandlung sind seit dem 2. Dezember nach Angaben der KBV und der KVen nicht mehr zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verschreibungsfähig. Ärzte, die sie dennoch auf Kassenrezept verordnen würden, müssten als Folge dessen mit Regressen rechnen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hatte in einem Brief an den GKV-Spitzenverband, die Bundesvereinigung der Deutschen Apothekerverbände und die KBV appelliert, die alte Regelung bis zum 2. März 2025 zu verlängern. Nach Angaben des AOK-Bundesverbandes hat der GKV-Spitzenverband dies aber bislang nicht gegenüber den einzelnen Krankenkassen kommuniziert.
Erwägungen in der SPD und bei Bündnis 90/Die Grünen, zur besseren Finanzierung der Kranken- und Pflegeversicherung – beide sind aktuell tief defizitär, so dass die Beitragssätze zum Jahresbeginn kräftig steigen werden – die Beitragsbemessungsgrenze von derzeit 62.100 Euro auf die der Rentenversicherung von 90.600 Euro jährlich anzuheben, würde sowohl besser verdienende Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber erheblich belasten. Zum Ausmaß hat die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft Berechnungen angestellt. In der Spitze, also ab einem Einkommen von 90.600 Euro, würde ein Arbeitnehmer dann mit 8924 Euro 45,9 Prozent mehr als bislang als Arbeitnehmeranteil an die Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Beispielhaft hat die Wirtschaftsvereinigung auch die Belastung für ein Hochlohnunternehmen der Metallindustrie mit 8900 Beschäftigten berechnet: im Beispiel liegt das Gesamtarbeitseinkommen bei zwei Prozent der Beschäftigten bei weniger als 60.000 Euro, bei 69 Prozent zwischen 60.000 und 115.000 Euro und bei 29 Prozent darüber. Die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze würde die Beitragsleistungen des Arbeitgebers um 25,8 Prozent auf 14.5 Millionen Euro erhöhen. Dabei sei zu bedenken, dass die ohnehin stark exportorientierte deutsche Industrie schon jetzt mit Arbeitskosten (durchschnittlich 41,30 Euro brutto je Arbeitsstunde) um 30 Prozent über dem EU-Durchschnitt liege.
Nach Einschätzung des Expertenrats „Gesundheit und Resilienz“, der aus dem Corona-Expertenrat hervorgegangen ist, ist das Gesundheitswesen in Deutschland auf Großschadenslagen wie etwa den Bündnisfall nicht gut vorbereitet. „Angesichts verschiedenster Krisen und Konflikte in Europa und daraus resultierender Spannungen sollten diese Probleme proaktiv durchdacht werden“, fordert das Ratsmitglied Professor Heyo Kroemer, Vorstandsvorsitzender der Charité. Ebenfalls dem Expertenrat gehört der Virologe Professor Christian Drosten, an.
Als ständiger Gast verweist Generalstabsarzt Hans-Ulrich Holtherm von der Bundeswehr auf bereits gegenwärtig stattfindende regelmäßige hybride Attacken wie Cyber-Angriffe auf IT-Systeme von Krankenhäusern hin. Zur Ausgestaltung der Resilienz sollten daher jetzt unverzüglich notwendige Schritte eingeleitet werden. Als Maßnahmen schlägt der Expertenrat vor:
Britta Müller, bisher Leiterin der AOK-Pflegeklasse in Sachsen-Anhalt, ist neue Gesundheitsministerin in Brandenburg. Sie ist damit Nachfolgerin der Ende November von Ministerpräsident Woidke im Zusammenhang mit ihrem Abstimmungsverhalten zur Krankenhausreform entlassenen Ursula Nonnenmacher (Grüne). Müller war von 2014 bis 2019 für die SPD Mitglied im Brandenburger Landtag, ist aber inzwischen parteilos und vertritt als Ministerin die Führungsmannschaft des Bündnisses Sarah Wagenknecht.
Gabriele Overwiening, seit 2021 Präsidentin der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, ist bei den anstehenden Neuwahlen des Vorstandes überraschend nicht wiedergewählt worden. Da sie die einzige Kandidatin war, aber mit 48 Prozent der Stimmen keine Mehrheit erhielt, muss die Wahl nun nachgeholt werden. Dazu müssen allerdings erst Wahlvorschläge eingereicht werden. Overwiening kündigte ihren Abschied aus der Berufspolitik an.