Gesetzesentwurf für das neue Cannabisgesetz steht
Das Kabinett hat den Entwurf eines "Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften" (CanG) beschlossen. Medizinalcannabis kann damit zukünftig unkomplizierter verschrieben werden.
Neues Cannabisgesetz: Bessere Versorgung für Betroffene
Mit dem neuen Kabinettsbeschluss hat das Bundesgesundheitsministerium einen wichtigen Schritt in Richtung einer besseren Versorgung mit Medizinalcannabis für Patientinnen und Patienten gemacht. Dieses "soll rechtlich von Cannabis zu nicht-medizinischen Zwecken getrennt werden", so das Ministerium.3
In diesem Zusammenhang plant das Ministerium gleich zwei Gesetze, anstelle von einem: das Gesetz zum privaten und zum gemeinschaftlichen, nicht-gewerblichen Eigenanbau von Cannabis zu nicht-medizinischen Zwecken (CanAnbauG) sowie das Gesetz zur Versorgung mit Cannabis zu medizinischen und medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken (MedCanG).4
Patientenfreundlichere Abgabe von Medizinalcannabis
Demnach darf Cannabis weiterhin als verschreibungspflichtiges Medikament verordnet werden, jedoch mit dem Unterschied, dass eine Verschreibung auf einem Betäubungsmittelrezept ab 2024 nicht mehr notwendig sein wird. Dadurch werden bisherige Hürden gesenkt und "die Abgabe patientenfreundlicher gestaltet", so David Henn, CEO der Firma Cannamedical.2 Auch das bürokratische Abgabebelegverfahren, welches bislang für Medizinalcannabis galt, entfällt zukünftig für Apotheken, was Personalressourcen sparen wird.5
Der Gesetzesentwurf muss im nächsten Schritt noch vom Bundeskabinett beschlossen werden.
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https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/bundeskabinett-beschliesst-cannabisgesetz-pm-16-08-23.html
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https://www.cannamedical.com/de/news/die-reklassifizierung-kommt-cannabis-ab-januar-2024-kein-betaubungsmittel-mehr/
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https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/cannabis/faq-cannabisgesetz-entwurf.html#c28621
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https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2023/07/11/medizinalcannabis-kuenftig-reicht-ein-normales-rezept
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https://krautinvest.de/herausnahme-aus-dem-btmg-vereinfacht-verschreibung-von-cannabis/