Die Länderkammer hat am Freitag dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz zugestimmt. Das Gesetz kann damit verkündet werden und in Kraft treten. Zentrales Element ist, dass alle Leistungen der allgemeinen hausärztlichen Versorgung einschließlich der Hausbesuche künftig vollständig vergütet werden. Das erleichtert die Annahme zusätzlicher Patienten durch Hausärzte. Ferner ändert sich die Honorarlogik: Hausärzte erhalten für dauerhaft zu versorgende Patienten eine Versorgungspauschale, ferner eine Vorhaltepauschale für typische hausärztliche Leistungen sowie für Telemedizin – diese kann je nach Praxisausstattung gestaffelt werden -, die nicht mehr quartalsweise, sondern für ein ganzes Jahre gezahlt werden. Das BMG erwartet, dass damit weniger Arzt-Patienten-Kontakte notwendig sind und die Ärzte entlastet werden können. Da Reste des hausärztlichen Honorars allerdings weiter budgetiert bleiben, ist dafür eine komplizierte Bereinigung der morbiditätsbedingten Vergütung notwendig.
Weitere Regelungen des Gesetzes:
Mit einem ersten Treffen von 30 Projektleitern des Förderschwerpunkts „Erforschung und Stärkung einer bedarfsgerechten Versorgung rund um die Langzeitfolgen von COVID-19 (Long COVID)“ in Berlin hat das Bundesgesundheitsministerium am Montag ein Koordinierungsnetzwerk für die Long COVID-Forschung gestartet. Auch die Modellprojekte zur Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit diesem Krankheitsbild waren dabei vertreten. Ziel des Netzwerkes ist es, die Erforschung der bislang schwierig zu behandelnden Krankheit voranzutreiben, Forschungsergebnisse auszutauschen und Daten aus der Versorgung für die Forschung zu gewinnen. Insgesamt fördert das BMG die Erforschung von Long COVID bis 2028 mit 120 Millionen Euro.
Per Ministererlass hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach am Donnerstag die bisherige Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung in ein Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) umbenannt und damit ein neues Bundesinstitut unter der Aufsicht des BMG errichtet. Zugleich werden damit die Aufgabenstellungen Arbeitsteilungen zwischen dem Robert Koch-Institut und dem BIÖG neu geregelt. Dazu unterzeichneten RKI-Präsident Professor Lars Schaade und der kommissarische Leiter des BIÖG, Dr. Johannes Nießen, eine Kooperationsvereinbarung. Das RKI fokussiert seine Arbeit auf Infektionskrankheiten, ihrer Erforschung, Epidemiologie und Prävention. Der Schwerpunkt des BIÖG liegt auf der Stärkung des Public Health Sektors und der Prävention nicht ansteckender Krankheiten einschließlich der Epidemiologie. Basierend auf den Erfahrungen der BZgA in der Aufklärung soll das BIÖG neue Strategien zur Prävention von Volkskrankheiten wie Krebs und Herz-Kreislauf-Erkrankungen entwickeln. Deutschland schneidet hier im internationalen Vergleich signifikant schlecht ab. Das schlägt sich inzwischen in einer unterdurchschnittlichen Lebenserwartung nieder wie beispielsweise OECD-Studien zeigen.
Ursprünglich sollte das BIÖG auf gesetzlicher Basis errichtet werden. Das Projekt war umstritten, wurde von vielen Wissenschaftlern kritisiert und stieß auch im RKI auf Widerstände, weil es Kompetenzeinschränkungen befürchtete. Auch im Bundestag und koalitionsintern stieß Lauterbachs Projekt auf Bedenken. Haushaltsrechtlich steht das BIÖG auf tönernen Füßen, da der Bundesstaat 2025 aufgrund des Haushaltsstreits der Ampelkoalition und ihres Scheiterns Anfang November nicht beschlossen werden konnte. Lauterbach hofft nun, dass die fehlende Finanzierung in den vom neuen Bundestag zu beschließenden Haushalt geregelt wird.
Nach einem positiven Votum der Mitglieder des Marburger Bundes im Rahmen einer Urabstimmung hat die Große Tarifkommission der Ärztegewerkschaft dem Sondierungsergebnis mit den kommunalen Arbeitgebern zugestimmt, das nach langen Verhandlungen und wiederkehrenden Streiks erzielt wurde. Danach sollen die Gehälter der Ärzte an kommunalen Kliniken rückwirkend zum 1. Juli 2024 um 4 Prozent linear steigen. Ab dem 1. August 2025 erfolgt eine weitere Erhöhung um 2 Prozent, der eine Steigerung um ebenfalls 2 Prozent zum 1. Juli 2026 folgen soll. Die Laufzeit endet am 31. Dezember 2026. Die Zulagen für Schichtarbeit und Wechselschichten werden auf einheitlich 315 Euro monatlich angehoben. Ferner wurde der Zeitraum für die Nachtarbeit ausgedehnt und die Zulagen dafür erhöht.
Erwin Rüddel, seit 2009 Mitglied des Deutschen Bundestages und von 2018 bis 2021 Vorsitzender des Gesundheitsausschusses, ist am vergangenen Montag im Alter von 69 Jahren plötzlich verstorben. Rüddel gehörte der CDU an und war seit 2009 stets mit einem Direktmandat im Wahlkreis Neuwied ins Parlament gewählt worden.