Zur schnellen Entlastung der Kliniken schlägt die von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission die Einführung tagesklinischer Behandlungen in Krankenhäusern ab dem 1. Januar 2023 vor. Für einen zweiten Reformschritt will die Kommission Vorschläge für die Erbringung tagesklinischer Leistungen in der vertragsärztlichen Versorgung einschließlich der Vergütung mit Hybrid-DRGs erarbeiten.
Ob eine bislang üblicherweise vollstationäre Behandlung auch tagesklinisch – an einem oder mehreren Tagen – durchgeführt wird, sollen Krankenhaus und Patient eigenverantwortlich entscheiden. Die Regelung soll auch für Privatpatienten gelten. Die Tagesbehandlung wird als DRG abgerechnet, wobei das Relativgewicht je eingesparter Kliniknacht um 0,04 vermindert wird, maximal um den Faktor 0,3. Vergütet werden nur Tage, an denen der Patient mindestens sechs Stunden im Krankenhaus war und in dieser Zeit überwiegend medizinische oder pflegerische Maßnahmen stattgefunden haben. Ansonsten können Leistungen nur als ambulante Behandlung abgerechnet werden. Tagesklinische Behandlung ist nur auf Überweisung möglich. Der Anreiz für die Kliniken besteht darin, dass die ersparten Kosten für tagesklinische Behandlungen größer sind als die Vergütungsabschläge; außerdem reduzieren sich Nacht- und Wochenenddienste für Ärzte und Pflegekräfte. Die neue Regelung soll nicht für die Psychiatrie gelten, dem einzigen Bereich, in dem schon eine tagesklinische Versorgung etabliert ist.
Die Deutsche Krankenhaus-Gesellschaft (DKG) hat die Empfehlungen der Kommission begrüßt; sie sieht darin einen Schritt zur Öffnung der Kliniken für die ambulante Behandlung. Notwendig sei aber auch die Einbeziehung der Kostenträger und der Länder in den Reformprozess. Anders als die Kassen sieht die DKG kein Risiko für eine Mengenausweitung. Im Unterschied zur Reformkommission befürchtet die DKG allerdings, dass die Absenkung der Vergütung (sie nennt einen Betrag von rund 140 Euro pro ersparter Nacht) deutlich höher ist als die Kostenersparnis der Kliniken. Das müsse überprüft werden.
Grundlegende Kritik an den Reformvorschlägen kommt dagegen vom Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (ZI). Die Kommission füge den bislang 19 existierenden Rechtsformen für ambulante Klinikbehandlung lediglich eine weitere hinzu, was die Abgrenzungsprobleme weiter erhöhe. Patienten würden weiterhin in Krankenhausstrukturen gehalten, auch wenn dies nicht notwendig sei. Die Abrechnungsbedingungen sein komplex, müssten dokumentiert werden und führten daher zu weiterer bürokratischer Belastung des Personals. Die Anreize seien nicht geeignet, die ambulante Leistungserbringung zu fördern. Völlig unverständlich sei, dass Kliniken auch weiterhin Erlöse erzielen könnten für Leistungen, die Vertragsärzte kostengünstiger erbringen könnten.
Der von der Stiftung Gesundheit erhobene Medizinklimaindex ist im dritten Quartal drastisch eingebrochen: Er sank bei Ärzten um 33,1 Prozent und bei Apothekern sogar um 54,4 Prozent.
"Die Trias aus weiter anhaltenden und nicht kohärenten Corona-Regularien, Energiekrise mit massiven Preissteigerungen sowie der politisch gewollte Wegfall der Neupatientenregelung bei Ärzten spiegeln sich in einem regelrechten Absturz des Medizinklimas in allen ambulanten Heilberufen."
Professor Konrad Obermann, Forschungsleiter der Stiftung Gesundheit.
Bei den Ärzten unterschreitet der Index sogar das bisherige Rekordtief von Mai 2020, als die Folgen der ersten Coronawelle sichtbar wurden. Ausschlaggebend für den Absturz des Indexes sei nicht die aktuelle wirtschaftliche Lage der Heilberufler, sondern deren pessimistische Zukunftserwartung. 83 Prozent der Apotheker und mehr als zwei Drittel der Haus- und Fachärzte erwarteten eine Verschlechterung ihrer wirtschaftlichen Situation. Nur Heilpraktiker seien optimistischer, 17 Prozent erwarteten sogar eine Verbesserung ihrer wirtschaftlichen Lage. Zu dem Index waren 1.468 Leistungserbringer befragt worden.
Im ersten Quartal ist die Zahl der von Vertragsärzten behandelten Neupatienten mit 27,1 Millionen auf einen Rekordwert gestiegen, berichtet das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (ZI). Auch im Gesamtjahr 2021 fielen 101,1 Millionen Fälle unter die Neupatientenregelung, rund zehn Prozent mehr als im Jahr davor, als die Zahl der Behandlungsfälle Corona-bedingt insgesamt rückläufig war. Aufgrund von Kassendaten kann das ZI zeigen, dass hohe Neupatientenzahlen eng mit einem dringenden Behandlungsbedarf korreliert sind, beispielsweise aufgrund einer Grippewelle, wie sie im Jahr 2018 beobachtet worden war. Nach Erkenntnissen des ZI führen 80 Prozent der Konsultationen von Neupatienten zu einer neuen Diagnose. Die Streichung der Neupatientenregelung durch das GKV-FinG sei daher unter Versorgungsgesichtspunkten kontraproduktiv.
Aktuell haben 81 Prozent der Bundesbürger eine positive Einstellung zum Impfen, 20 Prozentpunkte mehr als vor zehn Jahren. Das zeigen die aktuellen Studiendaten zu "Einstellungen, Wissen und Verhalten von Erwachsenen und Eltern gegenüber Impfungen", die die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) 2021 und 2012 erhoben hat. Die Ergebnisse belegten überdies, dass in der Corona-Pandemie das Wissen über grundlegende Hygienemaßnahmen deutlich zugenommen hat, so die BZgA. 87 Prozent halten die verfügbaren und empfohlenen Corona-Schutzimpfungen für (sehr) wichtig. 72 Prozent der Befragten fühlten sich gut über Impfungen informiert. An der Befragung nahmen insgesamt 5.007 Bürger im Alter zwischen 16 und 85 Jahren teil.