Der Besitz von bis zu 30 Gramm Cannabis soll zukünftig straffrei werden, mehr als die zunächst geplanten 20 Gramm. Ferner soll kein Höchstwert mehr für die erlaubte THC-Menge festgelegt werden. Für Jugendliche bis 21 Jahren soll dies allerdings noch geprüft werden. Dies sehen Eckpunkte für ein Gesetz vor, mit dem der Besitz von Cannabis legalisiert werden soll und die nun – wie im Koalitionsvertrag festgehalten – vom Bundeskabinett beschlossen worden sind. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hält die bisherige Verbotsstrategie für gescheitert und auch aus gesundheitspolitischen Erwägungen für verfehlt. Mit der Entkriminalisierung werde ein besserer Schutz von Kindern und Jugendlichen erreicht werden. Das geplante Gesetz sieht eine strikte Reglementierung der Verkaufsstellen vor, die einen Mindestabstand zu Schulen, Kind- und Jugendeinrichtungen haben müssen. Geprüft werden soll, ob auch Apotheken der Verkauf erlaubt werden soll. Geplant ist, auf den Verkauf Umsatzsteuer sowie eine spezielle Cannabissteuer zu erheben. Die nun vorliegenden Eckpunkte werden der EU-Kommission zur Prüfung auf die Kompatibilität mit dem EU-Recht übermittelt, bevor ein Gesetzentwurf formuliert wird; dieser soll ebenfalls der Kommission zur Prüfung vorgelegt werden. Als Folge dessen rechnet Lauterbach erst 2024 mit einem möglichen Inkrafttreten des Gesetzes.
Krankenkassen erhalten für vulnerable Versichertengruppen zu geringe Zuweisungen aus dem morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA). Das ist das Ergebnis einer Untersuchung des Gesundheitsökonomen Jürgen Wasem von der Universität Essen/Duisburg im Auftrag des AOK-Bundesverbandes. Danach weisen ambulant intensiv betreute Pflegebedürftige mit einer Unterdeckung von 86,2 Prozent den höchsten Fehlbedarf auf, bei stationär betreuten Versicherten existiert hingegen eine leichte Überdeckung. Eine erhebliche Unterdeckung weisen auch von Zuzahlungen befreite Versicherte, Erwerbsminderungsrentner und ALG-II-Bezieher auf. Dagegen sind laut der Studie junge und gesunde Versicherte nach wie vor für die gesetzlichen Kassen ein gutes Risiko, mit dem sich Überschüsse erwirtschaften lassen. Das führe dazu, so der stellvertretende AOK-Vorstandsvorsitzende Jens-Martin Hoyer, dass Krankenkassen sich zu wenig um vulnerable und sozial schwache Menschen kümmern. Der wissenschaftliche Beirat beim Bundesamt für Soziale Sicherheit, das den RSA durchführt, müsse dies in seiner für 2024 geplanten Evaluation berücksichtigen.
Um mehr als 100 Prozent hat binnen eines Monates die Zahl der Krankschreibungen aufgrund von Atemwegsinfektionen zugenommen. Das berichtet die Barmer auf der Basis der ihr zur Verfügung stehenden AU-Daten. Danach waren in der ersten Oktoberwoche 410 von 10.000 Krankengeld-Anspruchsberechtigten krankgeschrieben; Anfang September waren es 200. Corona war bei 31 Prozent der Versicherten die Ursache. Dabei gibt es erhebliche regionale Unterschiede: Quer durch die Mitte Deutschland – vom Saarland bis nach Sachsen – werden die höchsten Krankschreibungszahlen (bis zu 493 in Thüringen) gezählt, am unteren Ende rangieren Hamburg (326), Schleswig-Holstein (372) und Baden-Württemberg (368).
Die Akteure im Gesundheitswesen zeigen ein erhebliches Potenzial für Innovationen: Nach den jüngsten Förderbekanntmachungen des Innovationsausschusses beim Gemeinsamen Bundesausschuss sind bis zum Ablauf der Antragsfrist insgesamt 231 Anträge auf Förderung eingegangen. Nach Angaben des GBA ist dies bislang die zweithöchste Zahl an Anträgen. Die Entscheidung, welche Projekte gefördert werden, will der GBA im zweiten Quartal treffen.
Erstmals hat der Medizinische Dienst (MD) Bund einen Bericht über den Umfang und die Ergebnisse seiner Qualitätskontrollen in Krankenhäusern vorgelegt, der jetzt auf der Website des GBA veröffentlicht ist. Er betrifft das Jahr 2021, in dem aufgrund von Corona-Sonderregelungen Prüfungen nur in den Monaten Juli bis November stattfanden.
Kontrolliert worden war die Einhaltung von Vorgaben in einem gestuften System der Notfallversorgung, der Richtlinien für Früh- und Reifgeborene, der Richtlinien zum Bauchaortenaneurysma und zur minimalinvasiven Herzklappenintervention. Der MD hatte 301 dokumentierte Vor-Ort-Kontrollen durchgeführt, die angekündigt waren. Die meisten Stichproben gab es zu Notfallstrukturen (264). Bei 37 Prozent gab es Beanstandungen. Besonders häufig waren diese in der Basisnotfallversorgung, wo 44,5 Prozent der Kliniken nicht alle Strukturvorgaben, und in der erweiterten Notfallversorgung, wo fast die Hälfte der Krankenhäuser nicht alle Anforderungen erfüllten. Häufiges Problem: fehlende schnelle Verfügbarkeit von Fachärzten. Ein ähnliches Problem zeigte sich auch bei der Behandlung des Bauchaortenaneurysma, wo es häufig an der durchgängigen Präsenz qualifizierter Ärzte und Pflegefachkräfte mangelte. Bei der Versorgung von Frühgeborenen und bei minimalinvasiven Herzklappeninterventionen wurden die Vorgaben zu 100 Prozent erfüllt.
Deutschland hat bislang 119,6 Millionen COVID-19-Impfdosen an 46 Ländern ausgeliefert, davon allein 111.5 Millionen über die COVAX-Initiative und etwas über acht Millionen Dosen an sechs weitere Länder aufgrund bilateraler Vereinbarungen. Weitere 1,7 Millionen Impfdosen für zwei Länder befinden sich derzeit noch in der Auslieferung. Das hat das Auswärtige Amt mitgeteilt. Deutschland sei auch bereit, angepasste Impfstoffe zur Verfügung zu stellen. Derzeit übersteige allerdings das weltweite Angebot an Impfstoffen die Nachfrage. Daher engagiere sich die Bundesregierung multilateral und bilateral dafür, die Kapazitäten zur Verimpfung von COVID-19-Impfstoffen in den Empfängerländern zu steigern und stelle dafür im Rahmen der Last Mile Initiative bis zu 850 Millionen Euro zur Verfügung.