Geschlossene Stationen, verschobene Eingriffe und nur medizinisch unbedingt notwendige Behandlungen: Mit diesen Maßnahmen haben Krankenhäuser Kapazitäten für die Behandlung von Corona-Patientinnen und -Patienten geschaffen. Ein Vorbild für die Zeit nach der Pandemie? Was die DGIM sagt.
Wie viele Operationen, Therapien und Arztbesuche in der Corona-Pandemie verschoben oder ausgefallen sind, darüber gibt es naturgemäß erst vorläufige und nur punktuelle Übersichten. Dennoch deuten bereits diese Daten an, um welche Größenordnungen es hier geht und dass die eingehende Betrachtung der Folgen dieser Entwicklungen unbedingt notwendig ist.
Viele sorgen sich derzeit um mögliche Gefahren, die von pandemiebedingt ausgefallenen oder verschobenen Operationen, Therapien und Diagnostiken ausgehen könnten. Prof. Dr. Sebastian Schellong und die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) drehen den Spieß in Gedanken um: Was jetzt nicht getan wird, ohne Schäden anzurichten, ist Teil der medizinischen Überversorgung, die ja schon lange beklagt wird.
Alte zuerst, so ist die aktuelle Regel der Impfpriorisierung gegen COVID-19. Aber auch Jüngere mit bestimmten gravierenden Vorerkrankungen können ein erhöhtes Risiko haben, schwer an COVID-19 zu erkranken und daran zu sterben. Professor Georg Ertl, Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin, erläutert im esanum-Podcast, warum eine genauere Risikoklassifizierung dringend notwendig ist.
Das Land Niedersachsen und die Kassenärztliche Vereinigung (KVN) wollen in einem Pilotprojekt Corona-Impfungen in Arztpraxen erproben. "Man plant, Anfang März zu beginnen", sagte ein Sprecher der KVN am Freitag.
Queere Menschen in Deutschland sind einer Studie zufolge häufiger durch psychische und körperliche Erkrankungen beeinträchtigt als die übrige Bevölkerung. So seien Menschen, die lesbisch, schwul, bisexuell, trans, queer oder inter sind, zum Beispiel fast dreimal häufiger von Depressionen und Burnout betroffen.
8 Jahre, 8 Ärzte – bei seltenen Krankheiten wird oft erst spät und nach einer langen Odyssee die Diagnose gestellt. Das kann für Patientinnen und Patienten schlimme Folgen haben. Eine App kann Krankheiten anhand weniger Symptome erkennen.
Für angehende Brandenburger Landärztinnen oder -ärzte sind noch mehr als 20 Stipendien zu vergeben. Bis zum 15. Februar können sich weiterhin Medizinstudierende für ein Stipendium in Höhe von 1.000 Euro monatlich bewerben, wenn sie sich nach ihrer Ausbildung für mindestens fünf Jahre als Ärztinnen oder Ärzte in der Mark verpflichten.
Seit einigen Monaten können Ärztinnen und Ärzte medizinische Apps als Rezept verschreiben. Viele digitale Anwendungen können aber auch das medizinische Personal selbst unterstützen und ihm schnell und flexibel wichtige Informationen für Diagnose oder Therapie liefern.
Blended learning ist eine Mischung aus Präsenz- und Online-Lehrformaten und wird vom Zentrum Allgemeinmedizin in Homburg nun in einem Pilotversuch getestet mit dem Ziel, Studentinnen und Studenten noch mehr hausärztliche Kompetenzen zu vermitteln als mit dem klassischen Studium.
Effektor-Gedächtnis-T-Zellen können für die Entwicklung chronisch entzündlicher Darmkrankheiten pathogenetisch relevant sein. Eine Forschungsgruppe aus Birmingham hat eine Möglichkeit entdeckt, präventiv dagegen vorzugehen. Hierfür kombinierte sie Checkpoint-Inhibitoren der Zellaktivierung und des Zellmetabolismus miteinander. Mehr dazu im heutigen Beitrag.
Die Corona-Pandemie hat das Problem des Ärztemangels in Polen schmerzlich spürbar gemacht. Über Jahre sind Medizinerinnen und Mediziner in westliche EU-Länder abgewandert. Nun wirbt das Land massiv um Fachleute aus der Ukraine und aus Belarus. Nicht alle finden das gut.
Eine Covid-19-Erkrankung zieht neben den Atemwege auch das Blutgefäßsystem stark in Mitleidenschaft. Covid-19-Patienten zeigen eine verstärkte Blutgerinnung und häufiger auch Entzündungen der Blutgefäße.
Ab 2021 wird die Anwendung von Lasern, starken Lichtquellen, starken elektromagnetischen Feldern und Ultraschall zu nicht-medizinischen Zwecken strenger geregelt. Am 31.12.2020 tritt die Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung beim Menschen (NiSV) in Kraft.