Die ePA wurde 2021 eingeführt, um Gesundheitsdaten digital zu speichern und den Datenaustausch zwischen Ärzteschaft, Patienten und anderen Akteuren des Gesundheitssystems zu erleichtern. Bislang konnte diese bereits bei der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse beantragt werden. Sie soll die medizinische Versorgung effizienter und transparenter gestalten. Eine Studie bei Bitkom hat jedoch gezeigt, dass 7 von 10 Deutschen finden, dass die Digitalisierung des Gesundheitswesens nicht schnell genug voranschreitet.
Deshalb soll ab dem 15.01.2025 die ePA gemäß dem neuen Digital-Gesetz (DigiG) automatisch für alle gesetzlich Versicherten eingerichtet werden, es sei denn, sie widersprechen aktiv. Doch trotz dieser ambitionierten Pläne bestehen erhebliche technische und rechtliche Herausforderungen. Ein Gutachten des Fraunhofer Instituts für Sichere Informationstechnologie legte erst kürzlich gravierende Schwachstellen offen, die vor einer flächendeckenden Einführung behoben werden müssen.
Anstatt die ePA wie ursprünglich geplant Mitte Januar 2025 deutschlandweit einzuführen, hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) entschieden, den Prozess an positive Ergebnisse aus Modellregionen zu knüpfen. In Regionen wie Franken, Hamburg und Nordrhein-Westfalen sollen die neuen Systeme zunächst getestet werden. Erst nach einer erfolgreichen Evaluierung wird die ePA flächendeckend ausgerollt – voraussichtlich nach dem ersten Quartal 2025, wie das BMG gegenüber der kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) erklärt haben soll.
Diese Änderungen haben auch unmittelbare Folgen für die Ärzteschaft und Psychotherapeuten: Die Verpflichtung, Patientendaten in die ePA einzustellen, soll vorerst ausgesetzt sein. Laut des KBV drohen deshalb derzeit auch keine Sanktionen wie Honorarkürzungen oder Einschränkungen der Telematik-Infrastruktur-Pauschale. Die Pflicht lebe erst wieder auf, wenn das BMG nach erfolgreicher Testphase eine entsprechende Anordnung erlässt. Sibylle Steiner, Vorstandsmitglied des KBV, lobt diesen neuen Rollout-Plan. Sie betont, dass „unnötiger Druck“ von den Beteiligten genommen werde und Digitalisierung nicht durch Sanktionen vorangetrieben werden könne. In diesem Zusammenhang fordert sie sogar eine dauerhafte Streichung solcher Druckmittel.
Die Verzögerungen zeigen, dass grundlegende Fragen noch nicht gelöst sind. Technische Herausforderungen, unzureichender Datenschutz und Bedenken hinsichtlich des Umgangs mit Gesundheitsdaten werfen einen Schatten auf das Projekt. Insbesondere die Möglichkeit, die gesammelten Daten für KI-Entwicklungen oder durch internationale Unternehmen zu nutzen, sorgt für ethische und rechtliche Diskussionen. Karl Lauterbach, Bundesgesundheitsminister, unterstreicht hingegen weiterhin das Potenzial der ePA.
Die ePA bleibt ein Projekt mit großem Potenzial – jedoch auch mit erheblichen Risiken. Die Abhängigkeit vom Erfolg in Modellregionen zeigt, dass noch verschiedene technische und organisatorische Hindernisse bestehen. Gleichzeitig müssen datenschutzrechtliche und ethische Fragen geklärt werden, um das Vertrauen von Patienten und der Ärzteschaft zu gewinnen. Ob die ePA zum erhofften Vorzeigeprojekt der digitalen Gesundheitsversorgung wird, hängt entscheidend davon ab, wie die nächsten Schritte gestaltet werden.
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