Zur Vermeidung von Insolvenzen von Kliniken und Pflegeeinrichtungen erhalten diese als Folge gestiegener Energiekosten von Oktober 2022 bis zum 30. April 2024 insgesamt bis zu acht Milliarden Euro. Dies haben das Bundeskanzleramt und das Bundesfinanzministerium in einer Konferenz mit den Ministerpräsidenten der Länder am Mittwoch vereinbart. Das Bundesgesundheitsministerium wird dazu binnen weniger Tage eine Rechtsverordnung erarbeiten, mit der ein eigener Fonds "Krankenhaus und Pflege" im Zuständigkeitsbereich des BMG gegründet wird. Finanziert werden soll der Fonds aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds, der ursprünglich zur Bewältigung der Corona-Folgen gebildet worden war und der mit 200 Milliarden Euro dotiert ist. Aus diesem Fonds werden auch die Gas- und Strompreisbremse finanziert.
Der Fonds "Krankenhaus und Pflege" wird vom Bundesamt für Soziale Sicherheit verwaltet; die Verteilung erfolgt für die Krankenhäuser über die Länder und für Pflegeeinrichtungen über die Pflegekassen. Auf Antrag erhalten zugelassene Kliniken Abschlagszahlungen als Liquiditätshilfen zur Deckung der Kostensteigerungen für Energie abzüglich einer Eigenbeteiligung. Pflegeheime erhalten eine Direkterstattung der Energie-Mehrkosten in voller Höhe. Diese Regelung gilt bis einschließlich Februar 2023. Ab März 2023 soll eine modifizierte Regelung gelten.
Auch soziale Dienstleister sowie soziale Träger wie zum Beispiel Reha-Einrichtungen erhalten jeweils bis zu einer Milliarden Euro. Hier sind das Bundesarbeits- und das Bundesfamilienministerium zuständig. Ferner erhalten außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit hohem Energieverbrauch Entlastungszahlungen in einem Volumen von bis zu 500 Millionen Euro.
Keine Subventionen sind für Arztpraxen und Medizinische Versorgungszentren vorgesehen. Dies wird von der Bundesärztekammer und der KBV jedoch dringend angemahnt. Insbesondere radiologische Praxen sind durch steigende Energiekosten für den Technikbetrieb unter erheblichen Druck geraten. Auch ambulante Pflegedienste, deren Belastungen aufgrund wachsender Fahrtkosten beträchtlich zunehmen, sind in dem Paket der Bundesregierung bislang nicht berücksichtigt.
Trotz eines durchschnittlichen Jahresüberschusses von 172.000 Euro (brutto) ist der Anreiz, als Arzt im wirtschaftlich selbstständigen Freiberufler-Status zu arbeiten nach Auffassung des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (ZI) eher gering. Denn nach Abzug von Steuern, Altersvorsorge sowie Kranken- und Pflegeversicherung verbleibe ein Nettoeinkommen von 86.000 Euro. Rechne man den Anteil, der aus Leistungen für Privatversicherte stammt, heraus, ergebe sich ein Nettoeinkommen aus Vertragsarzttätigkeit von 61.000 Euro. Dies bedeute bei 45 Wochenstunden einen Nettostundenverdienst von 24 Euro. Im Vergleich zum Gehalt eines Oberarztes mit mindestens dreijähriger Tätigkeit sei dies nur geringfügig mehr. Dies sei ein zu geringer Anreiz, die gesamte organisatorische, rechtliche und wirtschaftliche Verantwortung für einen Praxisbetrieb zu übernehmen. Wer aber ein widerstandsfähiges und leistungsfähiges Gesundheitswesen wolle, müsse die selbstständige Tätigkeit in Praxen fördern, so ZI-Vorstandsvorsitzender Dr. Dominik von Stillfried. In diesem Zusammenhang sei die Abschaffung der Neupatientenregelung durch das GKVFinG kontraproduktiv.
Die Hauptversammlung des Marburger Bundes hat am Wochenende den Gesetzgeber in Bund und Ländern aufgefordert, umgehend wirksame Maßnahmen zum Bürokratieabbau im Gesundheitswesen einzuleiten. Das Ziel müsse sein, Ärzte zu entlasten, damit sie ihre Kernaufgabe in der Patientenversorgung erfüllen können. Der Marburger Bund begründet dies mit Ergebnissen der diesjährigen Mitgliederbefragung, wonach Ärzte durchschnittlich drei Stunden pro Tag mit Verwaltungstätigkeiten verbringen. Würde der Bürokratieaufwand halbiert, könnte Arbeitszeit in einem Volumen von 32.000 Vollzeitstellen für die medizinische Versorgung freigesetzt werden. Auch im ambulanten Bereich sowie in der Pflege seien ähnliche Produktivitätssteigerungen möglich. Besondere Ärgernisse sind medizinisch unsinnige Doppelerfassungen sowie der geringe Digitalisierungsgrad.
Ferner fordert der Marburger Bund, die Personalkosten für den ärztlichen Dienst aus den Fallpauschalen herauszunehmen und in ein eigenes Budget zu überführen – analog zum Pflegebudget, dass von den Krankenkassen nach dem Kostendeckungsprinzip voll erstattet werden muss. Die ärztliche Personalbemessung müsse sich dabei am tatsächlichen Aufwand der ärztlichen Tätigkeit bemessen. Bei der anstehenden Krankenhausreform müsse darauf geachtet werden, dass die Bedarfsplanung die notwendige Abstimmung in den Regionen und Kommunen ermöglicht und nicht rein trägerbezogen ausgerichtet wird.
Bei den anstehenden Vorstandswahlen bestätigte die Mitgliederversammlung die Vorsitzende Dr. Susanne Johna und ihren Stellvertreter Dr. Andreas Botzlar in ihren Ämtern.
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung wird zum 1. Januar 2023 um 0,3 auf dann 1,6 Prozent steigen. Dies hat das Bundesgesundheitsministerium jetzt entschieden. Zusammen mit dem allgemeinen Beitragssatz liegt damit der durchschnittliche Beitrag in der GKV bei 16,2 Prozent.
Für die Versicherten kumulieren sich aber mehrere Kosten der Sozialversicherung: zum 1. Januar steigt auch der Beitragssatz in der Pflegeversicherung um 0,3 Prozentpunkte. Für Versicherte ohne Kinder beträgt er dann 3,7 Prozent. Zugleich steigt auch die Beitragsbemessungsgrenze um gut 3,3 Prozent auf dann 5550 Euro im Monat. Ab diesem Einkommen zahlen GKV-Versicherte dann 1104,45 Euro. Kranken- und Pflegeversicherung werden damit um 67,50 Euro oder mehr als sechs Prozent teurer.