Der Komplex Uniklinikum Heidelberg und seine Töchter sind nicht leicht zu durchschauen. Aber wenigstens der Aufsichtsrat hätte in der Bluttestaffäre den Durchblick haben müssen, kritisiert die FDP.
Ein körperlich kranker Mensch begeht Suizid. Ein Arzt begleitet ihn beim Sterben und verzichtet auf lebensrettende Maßnahmen. Macht sich der Mediziner dadurch strafbar? Das soll ein BGH-Urteil klären.
Das Schicksal von Vincent Lambert ist tragisch. Nach einem Unfall liegt er in einer Art Wachkoma. Über die Frage, ob er leben oder sterben soll, ist die Familie tief zerstritten. Nun scheint die Entscheidung darüber endgültig gefallen zu sein.
Der erste wissenschaftliche Versuch, eine nichtinvasive High-Fidelity-Schnittstelle zur Nutzung eines Roboterarms zu nutzen, war erfolgreich. Das Forschungsteam hofft darauf, die Technologie in der nächsten Zeit zu perfektionieren und somit den medizinischen Zugang zu erleichtern.
Mitarbeiter der Zahnklink der Universität Witten/Herdecke behandeln in einer neuen inklusiven Ambulanz 130 Menschen mit Behinderung aus zwei Spezialpflege-Einrichtungen der Evangelischen Stiftung Volmarstein.
Ein Medikament mit drei Wirkstoffen, die nacheinander zu festgelegten Zeitpunkten abgegeben werden – bislang nur eine Zukunftsvision, der ein Team der Technischen Universität München (TUM) jetzt aber ein gutes Stück nähergekommen ist. Durch eine Kombination aus Hydrogelen und künstlicher DNA lassen sich Nanopartikel unter körperähnlichen Bedingungen kontrolliert nacheinander freisetzen.
Menschen, die wegen des kritischen Gesundheitszustands eines nahen Angehörigen nach einem Behandlungsfehler psychisch erkranken, können Anspruch auf Schadenersatz haben. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden. Es gebe keinen Grund, warum nach einem Arztfehler andere Regeln gelten sollten als nach einem Unfall.
Die französische Regierung könnte bald die Erstattung von Homöopathie durch die Krankenkassen streichen. Nach Einschätzung der Obersten Gesundheitsbehörde (HAS) des Landes ist homöopathische Arznei wissenschaftlich gesehen nicht ausreichend wirksam. Daher sei eine Erstattung nicht gerechtfertigt.
Menschen, die länger als zehn Stunden täglich arbeiten, haben ein deutlich erhöhtes Schlaganfallrisiko, so eine aktuelle Studie aus Frankreich. Neben Büroangestellten bilden ÄrztInnen und Ärzte aufgrund von Überstunden und Mehrbelastung eine durchaus relevante Risikogruppe.
Jeder zweite Mensch erleidet im Laufe seines Lebens eine Synkope. Europäische Leitlinien empfehlen zur sicheren und raschen Diagnostik implantierbare Ereignisrekorder. Diese können derzeit aber bei gesetzlich versicherten PatientInnen nicht leitliniengerecht angewendet werden, da sie nicht erstattet werden.
Die Vereinten Nationen haben sich dafür stark gemacht, dass sämtliche internationale Reisebeschränkungen im Zusammenhang mit HIV-Erkrankungen abgeschafft werden.
Das teure Sorgenkind braucht mehr Geld. Der Finanzbedarf des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein ist weiter gewachsen. Die Regierung will den einzigen Maximalversorger im Land nicht im Regen stehen lassen. Doch vieles bleibt noch offen.
Erhöhtes Risiko für kardiovaskulär bedingte Mortalität und Gesamtmortalität bei mit Febuxostat behandelten Patienten in der CARES-Studie.
Um Masern-Infektionen rigoroser einzudämmen, soll eine Impfpflicht für Kinder in bestimmten Einrichtungen kommen. Ist das angemessen? Wissenschaftler, die den Bundestag beraten, melden Zweifel an.