Liebe Kollegen,
Im Ärzteblatt wird die Sterbehilfe wieder einmal thematisiert. Auch mich persönlich beschäftigt immer wieder der Umgang mit diesem sensiblen Thema.
Meine Fragen an Sie wären: (Artikel weiter unten)
Wie stehen Sie als Ärzte zu diesem Thema?
Wurden Sie schon einmal von einem Patienten um aktive Sterbehilfe gebeten?
Wie gehen Sie mit solch einer Situation um, wo und wie setzen Sie Prioritäten?
Die hannoversche Landesbischöfin Margot Käßmann hat sich für ein gesetzliches Verbot der gewerblichen Sterbehilfe ausgesprochen. „So ein Gesetz wäre zumindest ein Symbol“, sagte sie der in Hannover erscheinenden „Neuen Presse“ vom Samstag. Wichtiger wäre jedoch, wenn das Thema Sterben in der Gesellschaft einen höheren Stellenwert bekäme, so Käßmann weiter.
Vor dem Hintergrund einer Emnid-Umfrage, derzufolge 55 Prozent der Deutschen ein gesetzliches Verbot der aktiven Sterbehilfe ablehnten, sagte Käßmann: „Das erschreckt mich nicht nur. Denn die Zahl ist weniger geworden. Noch vor einigen Jahren waren 78 Prozent für aktive Sterbehilfe. Das zeigt, dass viele Menschen inzwischen davon gehört haben, dass es Palliativmedizin gibt.“
Scharf kritisierte Käßmann den früheren Hamburger Justizsenator Roger Kusch, der eine 79-jährige Rentnerin beim Suizid begleitet hatte. „Diese selbstherrliche Inszenierung finde ich einfach abstoßend. Er hätte der älteren Dame, die nicht krank war, sondern Angst vor dem Pflegeheim hatte, einfach sagen können, ich nehme sie bei mir auf, ich pflege und kümmere mich um sie.“
Viele Menschen hätten Angst, alleine und angeschlossen an medizinische Geräte zu sterben. Dies verstehe sie, sagte Käßmann der Zeitung. Wichtig sei, dass diese Menschen jemanden hätten, der sie begleite, „der Zeit hat, da ist, der mit dir spricht“. Dies könne sinnvoll in einer Patientenverfügung geregelt werden. © ddp/aerzteblatt.de
MfG
sfghdjhgsfhdgjgfh
Karl Marx als Patient: Wahrscheinlich löste der Philosoph durch (Zigarren-)Rauchen seine Akne inversa / Hidradenitis suppurativa aus. Zu diesem Schluß kommt das Team um Professor Dr. Rudolf Happle von der Uni Marburg. In einer von ihnen untersuchten Patientengruppe waren Raucher mit 89 Prozent im Vergleich zu einer Kontrollgruppe, in der sich 46 Prozent Raucher fanden. Akne inversa ("Schweißdrüsenabszess") ist eine chronische Erkrankung mit entzündlichen Knoten und Abszessen in Achseln, Leisten, Brust und Gesäß. Siehe auch: http://www.uni-marburg.de/aktuelles/news/2008a/0619c Fand ich ganz interessant!
Hallo! Auf Spiegel.de habe ich folgenen Beitrag zur Psychochirurgie, mit der von den 30er Jahren bis Anfang der 70er Jahre rund 100.000 Patienten "behandelt" worden sind, gelesen: http://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/0,1518,562025,00.html Ein Walter Freeman hatte Klingen durch die Augenhöhlen in´s Gehrin geführt, umd dort Nervenstränge zu durchschneiden. Vor allem vor der Einführung von Neuroleptika habe die Methode, Lobotomie genannt, einige Akzeptanz gehabt. Klingt für mich fast wie ein Wunder, daß nicht mehr Patienten verstorben sind. Was sagen unsere Experten zu dem Thema, ist es prinzipiell denkbar, daß die Methode irgendeinem Patienten geholfen hat? Und wenn ja, auf welche Weise? Der Artikel ist auf jeden Fall sehr lesenswert!!!
Liebe Kollegen, bei uns schlagen in der letzten Zeit zunehmend intoxikierte junge Leute auf, die meist neben anderem Ketamin konsumiert haben. Wird Ketamin tatsächlich zunehmend häufiger konsumiert? Wer hat Erfahrungen damit? MfG
Hallo, gibt es Kollegen, die Glioblastom-Patienten mit Temodal behandeln? Wie lang ist die Überlebensdauer durchschnittlich, was sind die Probleme und Risiken? Danke! MfG
Wie der Gemeinsame Bundesausschuss GBA mitteilt, wird ein Hörscreening für Neugeborene ab dem 1. Januar 2009 zur GKV-Leistung. Etwa jedes tausendste geborene Kind leidet an beidseitiger Taubheit. Eine frühzeitige Diagnose ist elementar für eine adäquate Therapie der Kinder. Weitere Informationen gibt es hier: http://www.g-ba.de/informationen/aktuell/pressemitteilungen/244/ Viele Grüße, Ihr esanum-Team.
Sehr geehrte Kollegen! In der Ärztezeitung berichtet ein Kollege über seine Probleme beim Einziehen der Notfallgebühr bei nächtlichen Einsätzen. http://www.aerztezeitung.de/suchen/default.aspx?query=Praxisgeb%c3%bchr&sid;=501122 Kennen Sie das Problem? Haben Sie eine Lösung gefunden? Hatte es den erzieherischen Effekt nicht mehr bei Kleinigkeiten nachts den Arzt zu rufen, oder ist es eine Schikane, wo sie nun wirklich nichts mehr zu suchen hat? Wie verfahren Sie in solchen Fällen? Wir freuen uns auf Ihre Erfahrungen, Ihr esanum-Team!
In der Arztezeitung online findet sich ein Bericht mit Hinweisen, wie ein Arzt bei Verdacht auf den Einsatz von K.O.-Tropfen und folgender Vergewaltigung vorgehen sollte.
http://www.aerztezeitung.de/suchen/default.aspx?query=K.O-Tropfen&sid;=500737
Darin heißt es auszugsweise:
"Besteht der Verdacht, dass jemand Opfer von K.O.-Mitteln geworden ist, sollte möglichst rasch ein Arzt eine Blutprobe entnehmen (mindestens 2 ml Blut ohne Zusatz von Zitrat), und die Betroffenen sollten in der Arztpraxis eine Urinprobe abgeben, die gekühlt oder tiefgefroren wird. Auch ist es sinnvoll, sofort eine Haarprobe zu sichern (200 bis 300 mg) und ein weiteres Mal drei bis vier Wochen nach dem Ereignis. Auch im Haar lassen sich die psychoaktiven Substanzen nachweisen."
Vor allem Medikamente, die eine anterograde Amnesie erzeugen, finden hier Verwendung. In England wurde das Problem bereits als so groß erkannt, daß Werbespots, die vor der Gefahr warnen, geschaltet werden.
Hatten Sie schon einmal eine Patientin mit diesem Problem? Wie ist vorgegangen worden? Haben Sie weitere Hinweise für Ihre Kollegen?
Viele Grüße,
Ihr esanum-Team.
In der Kanadischen Presse wird ein neues Gesetz namens "Bill C-51" derzeit heiss diskutiert.
Damit möchte die kanadische Regierung bessere Kontrolle über den Markt erhalten, indem diese Mittel dann:
-den behaupteten Effekt auch nachweisen müssen
-wenn potentiell gefährlich nicht mehr frei erhältlich sind, sondern ein ärztliches Rezept benötigen
-auch verboten werden können
-Offizielle Zutritt zu Produktionsstätten (ohne Durschsuchungsbefehl) erhalten
Liest man die Erklärung der Regierung, so klingt die Idee hinter dem Gesetz schlüssig (http://www.canadiensensante.ca/pr-rp/billC-51_e.html ). Die Gesetze seien in Kanada auch bisher zu lasch gewesen, wenn man sie mit US-amerikanischen oder europäischen vergliche, so die Stellungnahme.
Doch Teile der Bevölkerung und Naturheilkundler laufen Sturm gegen das Gesetz, da sie eine Einschränkung Ihrer persönlichen Freiheit sowie des Behandlungsspektrums der Naturheilkundler befürchten (z.B. http://www.stopc51.com/ ).
Die Vorwürfe gehen bis zu Korruption in der Regierung, sowie der Möglichkeit zukünftig auf Grundlage des Gesetzes persönliche Gelder, Besitz etc ohne Gerichtsbeschluss konfiszieren zu können. Die Brisanz erinnert skurrilerweise schon fast an den US-amerikanischen Patriot-Act.
Soweit zu Kanada. Doch wie empfnden sie hierzulande die weitreichende (?) Nutzung von Nahrungsergänzungsmitteln, Vitaminen und frei erhältlichen Medikamenten?
Besteht auch in Deutschland, Österreich oder Schweiz Handlungsbedarf, und wenn ja in welcher Richtung?
Wir freuen uns auf Ihre Meinungen,
Ihr esanum-Team.
Wir haben derzeit eine junge (20j) Patientin auf unserer kardiologischen Station. Dort gelandet ist sie aufgrund von Schwindelattacken und Bluthochdruck. (Patientin ist mass. übergewichtig). Der Bluthochdruck wird eingestellt. Sie hat in relativ regelmäßigen Abständen (1xtgl. ) kleine Kreislaufereignisse, dann wird ihr schwindelig und sie ist unsicher auf den Beinen. Der Druck ist jedoch meißt normal, allenfalls eine passagere Tachykardie ist nachweisbar. Fast könnte man sie - mit dem Hinweis auf mehr Sport, Gewichtsabnahme und evtl. psychologische Mitbetreuung entlassen. Jedoch- sie hat eine ausgeprägte Iridozyklitis, welche auch vom Augenarzt behandelt wird. Da kam mir gleich der Gedanke nach einer rheumatischen Erkrankung: M. Bechterew oder auch Sarkoidose. Allerdings gibt es keine weiteren Symptome, die darauf hinweisen. Würden Sie eine umfangreiche Labor und auch Bildgebung anfangen? MFG
Ab 1 Juli sollen wir Ärzte gleich z w e i zusätzliche Nummern die uns identifizieren auf alle Abrechnungscheine hinzufügen.
Dies mag vielleicht sinnvoll sein wenn ein Kollege eine Zweigpraxis hat.
Für alle anderen Ärzte ist dies eine sinnlose Schikane.
Ich als noch von Hand abrechnender Arzt (in Berlin cirka 500 noch) soll jetzt von Hand auf jeden Abrechungsschein nicht nur meinen Stempel aufbringen der mich hinreichend identifiziert sondern noch gleich
zwei
zusätliche Nummern!!
Ich rufe alle zum Boykott auf. Meine E-Mail: Conzelmann-Arzt@gmx.de
Hallo!
Welches Gehalt kann man als Praxisassistent mit fortgeschrittener Weiterbildung aber ohne Praxiserfahrung in einer pädiatrischen Praxis rechnen?
(etliche Allgemeinmeidziner geben ja nur den 2000€-Dumpinglohn, den sie von der KV geschenkt bekommen - das wäre angesichts 4000€ Tariflohn im Krankenhaus inakzeptabel)
Danke, Martin (gerne auch als persönliche Nachricht, wenn sich niemand "outen" möchte)
Ich habe einen 55-jährigen Pat., seit 10 J an verschiedenen Statinen. Seit 8 Monaten isolierte CK Erhöhung bis 4-fach, CK-MB i.O., keine klinischen Beschwerden, seit 3 Monaten ohne Statine, CK bleibt erhöht, asymptomatisch. Im EMG-einige durchaus myopatisch anmutende Potentiale - 4-7 ms, bis 50-100uv,keine Polyphasien aber die Mehrheit insgesmat normal. Kennt jemand ähnliche Fälle?
"Urteil: Zahnarzt haftet bei fehlerhaftem Zahnersatz von Privatpatienten / Kein Anspruch auf Nachbehandlung
NEU-ISENBURG (eb). Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Oldenburg steht einem privatversicherten Patienten alternativ zum Anspruch auf Erstattung von Nachbehandlungskosten ein Anspruch auf Rückerstattung des gezahlten Honorars zu.
Das ist nach dem Urteil dann der Fall, wenn eine Nachbearbeitung nicht möglich und eine Neuanfertigung - wie hier im konkreten Fall von Zahnersatz - zu erfolgen hat. Dies berichtet der Anwalt-Suchservice.
Nach Beendigung der Behandlung habe der Zahnarzt bei privatversicherten Patienten keinen Anspruch auf eigene Mängelbeseitigung, heißt es. Etwas anderes gelte nur, wenn dem Patienten im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht ausnahmsweise eine Nachbesserung zuzumuten sei.
Die Klägerin erhielt 2002 zwei Brücken eingesetzt zu einem Gesamtrechnungspreis von 7240,56 Euro. Die Behandlung war nach Eingliederung der Brücken und Abrechnung der Behandlung im März 2003 beendet. Im Oktober 2004 war der Klägerin eine der Brücken herausgefallen. Der nachbehandelnde Zahnarzt stellte diverse Mängel fest. Daraufhin verlangte die Klägerin die Rückerstattung des Behandlungshonorars von dem behandelnden Zahnarzt. Dieser lehnte den Anspruch ab, weil kein Behandlungsfehler vorgelegen und die Klägerin ihm keine Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben habe. Wegen der Beendigung der Behandlung habe für die Klägerin keine Verpflichtung bestanden, die Mängelbeseitigungsangebote des Zahnarztes anzunehmen, so die Richter."
Quelle: Ärzte Zeitung vom 17.6.2008, S. 10
Guten Tag,
ich bin von einem OTC Hersteller - Orthomolekulare Ernaehrung - angesprochen worden, ob in unserer Praxis OTC Produkte vertrieben werden koennen.
Welche Erfahrungen haben meine Kollegen bisher damit gemacht?
Wie vermeidet man das kommerzielle Auftreten, das evt. die Arzt-Patientenbeziehung verschlechtert. Lohnt es sich als Zusatzeinnahmequelle?
Vielen Dank fuer Ihre Kommentare
Der 8 jährige Sohn meiner Patientin nässt immer noch nachts ein. Schulmedizinisch wurde schon alles Untersucht und ein Therapieversuch mit Medikamenten und Psychotherapie war erfolglos. Das Problem allein durch Akupunktur zu lösen ist nicht möglich, deshalb die Frage welche Globuli oder Blüten kann ich verstärkend einsetzen? Es handelt sich um eine primäre enuresis, auch tagsüber gelegentlich einnässen. In der Nacht gibt es keine bestimmte Uhrzeit. Keine physischen oder psychischen Trauma, keine OP´s oder schwere Krankheiten.
Beitrag mit Pseudonym veröffentlichen Selenium Test
Beitrag mit Pseudonym veröffentlichen Selenium Test
Beitrag mit Pseudonym veröffentlichen Selenium Test